Offener Brief der Nauener StVV an den Kreistag

07. Mai 2021 : Die Stadtverordneten der Stadt wenden sich mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Kreistages mit der bitte, die Stadtverordneten im Bemühen um eine lebenswerte Umwelt zu unterstützen. Auf ihrer 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV) am 3. Mai 2021 haben sie den Beschlussvorschlag des offenen Briefs mit großer Mehrheit beschlossen.

In dem Brief soll über den Kreistag die Verwaltung des Landkreises Havelland aufgefordert werden, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger seine Abfall- und Wertstoffsysteme weiterzuentwickeln und zu verbessern. Darüber hinaus soll der Landkreis als Abfall- und Bodenschutzbehörde im Kampf gegen die Ablagerung herrenloser Abfälle, insbesondere gewerblicher Art stärker die vorhandenen rechtlichen Mittel auszunutzen und mit den örtlichen Ordnungsbehörden stärker zusammenarbeiten.
Ebenso soll der Landkreis als kreisliche Ordnungsbehörde die Koordinierung der mit herrenlosen Abfällen befassten Behörden übernehmen und eine überregionale Zusammenarbeit der örtlichen Ordnungsbehörden befördern.

Nach Auffassung der Stadtverordneten nutzt der Landkreis Havelland sein Potential und seine ihm eingeräumten Befugnisse an der Mitwirkung bei der Vermeidung und Bekämpfung der Entstehung und Beseitigung von herrenlosen Abfallablagerungen im Innen- und Außenbereich der Gemeinde nicht aus. Bemühungen der Stadtverwaltung über die Ansprache der jeweiligen Verantwortlichen in der Kreisverwaltung haben bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

In dem Bericht der Stadt Nauen zur Erstellung eines Maßnahmekonzeptes zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung verdeutlicht die Stadtverwaltung, dass sie ihrerseits viel unternimmt, aber allein nicht in der Problemlage weiterkommt: So werden innerhalb der geschlossenen Ortslage die Straßen und die Park- und Grünanlagen und sonstige Einrichtungen hinsichtlich herrenloser Abfälle abgesammelt. Für diese rechtliche Verpflichtung ist die DLG vertraglich gebunden. Die Abfälle werden auf Kosten der Stadt eingesammelt, zwischengelagert und der Deponie zugeführt. Die Entsorgung erfolgt auf Kosten des LKH.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage werden auf den öffentlichen Gemeindestraßen im Rahmen der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht die Abfälle ebenfalls von der DLG nach besten Kräften eingesammelt, was bedeutet, dass die DLG bei Arbeiten vor Ort, beispielsweise bei Baumpflegearbeiten, den vorgefundenen Müll gleich mitnimmt. Ein Einsammeln auf sämtlichen nichtöffentlichen Feld- und Waldwegen, wie vom LKH gewünscht, übersteigt die Kräfte der Gemeinde, die weder eine Einflussmöglichkeit auf die Vermeidung derartiger Abfälle besitzt, noch auf die Finanzierungsquelle einer Abfallgebühr zugreifen kann. Hierbei ist auch zu beachten, dass bei Asbestabfällen sehr teure Spezialtransporte geordert werden müssen, da die DLG zum Transport von Sondermüll nicht berechtigt ist.
Darüber hinaus hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, bereits im Vorfeld Abfallablagerungen zu verhindern und Verursacher zu belangen.
 
Der vollständige Bericht der Stadt Nauen ist in der Mitteilungsvorlage Nr.: 102/2021 einsehbar.

Offener Brief an die Mitglieder des Kreistages:

Sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsabgeordnete,

die Stadtverordneten der Stadt Nauen wenden sich mit diesem offenen Brief an Sie mit der Bitte, sie im Bemühen um eine lebenswerte Umwelt zu unterstützen. Hierbei geht es nicht nur um saubere, hygienisch einwandfreie Zustände in Städte und Gemeinden im Innenbereich, sondern auch um eine umweltgerechte, ökologisch intakte Landschaft im Außenbereich als wesentlicher Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt und als Kulturlandschaft zur Sicherung unserer Ernährungsgrundlage und als Rohstofflieferant.

Glücklicherweise gibt es in unserem Land zum Erhalt der Natur ein umfassendes Regelwerk im Umgang mit Abfällen und Wertstoffen.  Die Mehrheit der Bevölkerung beachtet diese Vorschriften vorbildlich, viele Menschen leisten hierbei mehr, als wozu sie verpflichtet sind. Einige unserer Mitmenschen verursachen jedoch eigennützig immer wieder Verunreinigungen, Abfallablagerungen und Umweltschäden, die nur mit einem hohen Aufwand auf Kosten des Steuer- und Gebührenzahlers wieder beseitigt werden können. Viele Beeinträchtigungen bleiben dauerhaft.

Obwohl die Verwaltungen große Bemühungen für ein sauberes Umfeld zu sorgen und Verursacher von Ablagerungen haftbar zu machen, an den Tag legen, sind die Erfolge nicht befriedigend, da sie keine nachhaltige Wirkung entfalten. Es könnte mehr erreicht werden, wenn Aufgabenträger der unterschiedlichen Ebenen ihrer Verantwortung in der eigenen Aufgabenerfüllung umfassender und in der Zusammenarbeit miteinander besser gerecht werden würden.

1.            Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger realisiert die Abfall- und Wertstoffübergabe über die kostenlose Nutzung öffentlicher Straßen, in der Regel über die in der Straßenbaulast der Gemeinden liegenden Bürgersteige. Die hierbei systembedingt entstehenden Verschmutzungen und Abfallablagerungen werden vom Aufgabenträger jedoch nicht oder völlig unzureichend beseitigt, sondern den Gemeinden als Aufgabefeld hinterlassen.  Das sorgt für Verschmutzung und Vermüllung unserer Stadt und bindet ungerechtfertigter Weise erhebliche personelle und materielle Ressourcen der Gemeinde, ohne dass es hierfür einen Ausgleich, z.B. aus der Abfallgebühr geben würde. Insofern ist zu fordern, dass die Abfallsysteme, wie die haushaltsfernen Glascontainer und die sonstigen haushaltsnahen Abfallentsorgungssysteme (Restmüll, PP, gelber Sack, Sperrmüll, Biotonne) so zu verbessern sind, dass mögliche Umweltbeeinträchtigungen von vornherein vermieden werden, durch eigene ausreichende Unterhaltungsmaßnahmen durch den Aufgabenträger die Straßen in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder gebracht werden und festgestelltes subjektives Fehlverhalten von Nutzern des jeweiligen Systems im vertretbaren Rahmen selbst nachgegangen und gegebenenfalls geahndet wird.

 

2.            Per Beschluss vom 07.09.2020 haben wir die Stadtverwaltung beauftragt, ein Maßnahmekonzept zur Entgegenwirkung der illegalen Müllentsorgung in der Landschaft, insbesondere in unseren Wäldern, aufzustellen.

Nach vorliegender Berichterstattung der Verwaltung (siehe Anlage) kann die örtliche Ordnungsbehörde einiges tun, so festgestellte Ablagerungen in Wäldern an die zuständige Oberförsterei oder bei Ablagerungen im Landschaftsbereich an die Abfall- und Bodenschutzbehörde melden und für die Einsammlung von illegalen Abfallentsorgungen auf öffentlichen Straßen und ihren Einrichtungen sorgen. Sie kann ferner als örtliche Gewerbebehörde unerlaubter Gewerbeausübung und von dieser Tätigkeit ausgehende Abfallablagerungen, soweit Personen festgestellt werden können, verhindern und die Bevölkerung vor Inanspruchnahme von Schwarzarbeit warnen, was in 2020 in Bezug auf die Abfallablagerungen von umherziehenden Wanderarbeitern auch gut gelungen ist. Entscheidende, verhindernde Maßnahmen, wie das Einziehen von hierbei festgestellten Arbeitsmitteln, mit denen die Abfälle produziert und abgelagert werden und die Ahndung der von unserer Stadtverwaltung festgestellten Verstöße kann aber zuständigkeitshalber nur durch die Abfallbehörde umgesetzt werden, was im Fall der Wanderarbeiter in 2020 nicht umgesetzt worden ist.

Insofern bitten wir Sie, uns zu unterstützen, dass die bisher positiv erlebte  Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und Kreisverwaltung sich nicht auf das Bauordnungsamt und das kreisliche Gewerbeamt reduziert, sondern auch die Abfall- und Bodenschutzbehörde sich in diese Zusammenarbeit stärker einbringt und die kreisliche Ordnungsbehörde die für die Problemlage notwendige überörtliche Zusammenarbeit der örtlichen Ordnungsbehörden befördert und das Zusammenwirken der einzelnen Behörden koordiniert. 

Wir können nur gemeinsam, durch ein abgestimmtes, enges Zusammenwirken der in der Sache befassten Behörden und über eine ortsübergreifende Zusammenarbeit zu sauberen, lebenswerten Städten und Gemeinden und zu einer intakten Umwelt gelangen. 

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