Schiedsstelle
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten hat die Stadt Nauen eine Schiedsstelle eingerichtet. Der Schiedsstellenbereich der Stadt Nauen umfasst das Stadtgebiet Nauen mit seinen Ortsteilen Neukammer, Schwanebeck, Waldsiedlung, Berge, Bergerdamm, Börnicke, Groß Behnitz, Klein Behnitz, Lietzow, Markee, Ribbeck, Tietzow und Wachow.
Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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M.
Haertlé
Ansprechpartnerin
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(03321) 408-123 | (03321) 408-216 | schiedsstelle@nauen.de |
Jeden 2. und 4. Donnerstag von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Beratungsraum im Erdgeschoss des Rathauses.
Gütliche Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Streitigkeiten (z.B. Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung, Wahrung nachbarrechtlicher Belange).
Beilegung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten.
Tätigwerden als Vergleichsbehörde gemäß § 380 Abs. 1 StPO (bzw. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung, Bedrohung).
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer Partei eingeleitet. Der Antrag ist schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zur erklären.
Mindestens 60,- Euro als Vorschusszahlung.
Erst nach Einzahlung des von der Schiedsperson benannten Vorschusses wird der Antrag aufgenommen.
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022 GVBL BB Teil 1, Nr. 31
Link: Schiedsstellengesetz