Träger des Brandschutzes
Die Gemeinde ist Aufgabenträger des Brandschutzes. Sie ist für die Aufstellung und für die Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Die Aufstellung der Feuerwehr erfolgt auf der Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse erstellten Gefahrenabwehrbedarfsplanung.
Hauptschwerpunkt der Umsetzung der Planung stellt die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr dar. Dazu zählen unter anderem, die Beschaffung von Ausrüstung, Bekleidung und Fahrzeugen,
die Unterhaltung von Gerätehäusern und die Gewährleistung des Grundschutzes in der Löschwasserversorgung innerhalb von geschlossenen Ortslagen.
Zu den Trägeraufgaben gehören weiterhin die Bearbeitung, Einholung und Einhaltung von gesetzlichen und satzungsgemäßen Ansprüchen der Freiwilligen Feuerwehr und der Ausgleich der Ansprüche der Arbeitgeber von Feuerwehrangehörigen.
Eine weitere Aufgabe ist das Treffen von Vorkehrungen für den Bevölkerungsschutz in Krisen und Notlagen.
Sachbearbeiter Brandschutz
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