Urkunden im Ausland: Apostille und Legalisation

Wenn Sie Ihre Personenstandsurkunden im Ausland verwenden möchten, erkundigen Sie sich im Ausland, welche Anforderungen an Ihre Urkunden gestellt werden.

Soll eine Apostille an eine Urkunde angebracht werden oder/und diese legalisiert werden, die in unserem Standesamt ausgestellt wurde, wenden Sie sich an die Auslandsbeglaubigungsstelle der Landeshauptstadt Potsdam.

Allgemeine Informationen zu Legalisation und Apostille finden Sie hier.

 

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