Bürgerbüro

Herzlich Willkommen im Bürgerbüro der Stadt Nauen

Das Bürgerbüro bietet Ihnen wieder freie Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag an.

Montag, Freitag und den ersten Samstag im Monat sind die Mitarbeiter nach vorheriger Terminvereinbarung ebenfalls für Sie und Ihre Angelegenheiten da. Die Termine vereinbaren Sie bitte online unter (https://www.terminland.eu/nauen/).

Im Bürgerbüro können Sie als Einwohnerin und Einwohner der Stadt Nauen ein vielseitiges Dienstleistungsangebot zentral in Anspruch nehmen.

Aktuelles

Urlaubszeit ist Reisezeit, sind Ihre Personaldokumente noch gültig?

Bei allen Vorbereitungen auf den Urlaub sollten auch die Reisedokumente auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Bei Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung nicht möglich, sondern es muss ein neues Dokument beantragt werden.

Folgende Serviceleistungen werden erbracht:

So lassen sich verschiedene Verwaltungsvorgänge bereits heute online erledigen ...

polizeiliches Führungszeugnis

Ihr Führungszeugnis bzw. erweitertes Führungszeugnis online beantragen, ohne Wartezeit auf dem Amt

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ein Personaldokument ist ein vom Staat ausgestelltes Schriftstück, das offiziell die Identität einer Person belegt und dessen Missbrauch unter Strafe steht.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Personaldokumenten: Reisepass und Personalausweis.

Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers.

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Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Meldepflicht. Hierzu gehört, sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Melde­behörde anzumelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur noch erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, also beispielsweise beim Wegzug ins Ausland.

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Der mobile Bürgerservice der Stadt Nauen sowie den umliegenden Ortsteilen steht den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin, aber in abgespeckter Form (nicht mehr außerhalb der Verwaltungsräume) “ zur Verfügung.

Die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros fahren ab sofort nicht mehr zu telefonisch vereinbarten Ortsterminen in die Ortsteile.

Vielmehr übernimmt der Behindertenverband die Fahrten nach telefonischer Voranmeldung beim Behindertenverband (Tel. 03321-48052) und bringt die Bürger/innen direkt ins Bürgerbüro, wo die Anliegen schnellstmöglich und vorrangig bearbeitet werden.

Diese Fahrt kann auch mit anderen Leistungen vom Behindertenverband kombiniert werden.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht bei Personen, die nicht mehr das Haus verlassen können, hingewiesen. Im Bedarfsfall ist ein entsprechender schriftlicher formloser Antrag an das Bürgerbüro zu senden.

Weiterhin arbeitet das Bürgerbüro eng mit den Seniorenheimen der Stadt zusammen und kommt auf Wunsch in die Heime.

Die Entscheidung ist gefallen, da schon in 2017 und auch in 2018 keine Leistungen des Bürgerbüros nach telefonischer Voranmeldung zur Erbringung vor Ort abgefordert worden.

Auch der vereinbarte Fahrdienst des Behindertenverbands ist bislang leider nicht in Anspruch genommen worden.

Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu widersprechen.

Es wird zwischen einer Auskunft- und Übermittlungssperre unterschieden. Beides kann, wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, gleichzeitig beantragt werden

weitere Infos erhalten Sie unter dem Menüpunkt Meldewesen

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift.

Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen.

Als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

Das Bürgerbüro beglaubigt keine * Personenstandsurkunden
* Überbeglaubigungen
* Notarielle Beglaubigungen
* Kopien

Weitere Informationen

Als zentrales Gesetz des Wirtschaftsverwaltungsrechts gibt die Gewerbeordnung (GewO) für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Ordnungsrahmen vor. Die GewO ist zugleich eine wichtige Grundlage für die öffentlich-rechtliche Gewerbeüberwachung.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit. Kein Gewerbe sind die Urproduktion, freie Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

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Antrag auf Erteilung eines persönlichen und/oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister

Das polizeiliche Führungszeugnis ist eine von dem Bundesamt für Justiz ausgestellte Bescheinigung, in der bekannte Vorstrafen zum Antragsteller ersichtlich werden.

Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in Nauen gemeldet sein.

Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt – die Vertretungsmacht ist nachzuweisen.

Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob das Führungszeugnis für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind (z. B. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland), müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn stellen.

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Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten bzw. belegungsgebundenen Wohnung. Ob Sie eine Wohnung des sogenannten geförderten Altbestandes oder eine neu geförderte Wohnung beziehen möchten – Bezugsvoraussetzung ist in jedem Fall ein WBS.

Da es eine große Palette geförderter bzw. belegungsgebundener Wohnungen gibt, ist es immer ratsam beim Vermieter nachzufragen, ob Sie eine solche Bescheinigung benötigen. Für die Stadt Nauen ist das Bürgerbüro, Rathausplatz 2, 14641 Nauen die zuständige Stelle. Hier erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare mit Informationen sowie eine Aufstellung der einzureichenden Unterlagen.

weitere Informationen

Sie haben etwas bemerkt bzw. möchten einen Schadenfall zur Anzeige bringen?

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wichtige Hinweise

Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.

Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar oder mit EC-Karte (mit PIN) direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden!

Anschrift: Rathausplatz 2, 14641 Nauen

Das Bürgerbüro ist das kleinere Gebäude vom Rathauskomplex und befindet sich als ein mit roten Backsteinen verziertes Fachwerkhaus links vom Hauptgebäude in Richtung Brandenburger Straße. Dort sind ebenfalls Parkmöglichkeiten vorhanden. 

Das Bürgerbüro ist barrierefrei zu erreichen. 

Nicht zu verwechseln ist es mit dem Bürgerservicebüro des Landkreises, welches sich im grauen Gebäude des Landratsamtes in der Hamburger Straße befindet.  

sonstiger Service

  • Begrüßungstaschen für Neubürger Nauens mit Interesse an einer Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr (fragen Sie hierzu einfach am Tresen nach)
  • Organspende Ausweise

kostenfreie Entsorgung von Altbatterien & Akkus (keine Auto-oder Industriebatterien)

Öffnungszeiten

Montag
nur nach Terminvereinbarung
Dienstag
13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
keine Sprechzeiten
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
nur nach Terminvereinbarung
Jeder 1. Samstag im Monat
nur nach Terminvereinbarung

Anschrift

Bürgerbüro Nauen 
Rathausplatz 2
14641 Nauen

Tel:  03321-408-285
Fax: 03321-408-7285

Mail: buergerbuero@nauen.de

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