Bürgerbeteiligung
Ein wesentliches Strukturprinzip unserer Verfassung ist das Demokratieprinzip, das sich aus Art. 20 des Grundgesetzes ergibt. In der repräsentativen Form der Demokratie der Bundesrepublik werden die politischen Entscheidungen nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen, sondern von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten. In den Städten und Gemeinden sind dies die (ehrenamtlich tätigen) Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter/-innen sowie (mittelbar) die Ortsbeiräte. Die Entscheidungen dort werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.
Die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, erschöpft sich aber nicht allein in Wahlen. Neben weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Bürgerbeteiligung haben sich inzwischen auch viele freiwillige Formen der Bürgerbeteiligung etabliert. Von Vorteil ist, dass sich dabei grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner einbringen können, also auch die, die nicht wahlberechtigt sind.
Bei allen Fragen zur Bürgerbeteiligung wenden Sie sich bitte an das Büro der Stadtverordnetenversammlung.
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