Polizeiliches Führungzeugnis
Antrag auf Erteilung eines persönlichen und/oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen.
es wird unterschieden zwischen...
Führungszeugnis
In der Regel wird die Vorlage eines solchen Führungszeugnisses von Arbeitgebern verlangt. Nicht immer ist dies jedoch arbeitsrechtlich zulässig. Es kommt mitunter darauf an, welche Tätigkeit betroffen ist. In dieses Führungszeugnis werden nicht alle Delikte eingetragen.
Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
2. wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a. die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Sozialgesetzbuches (SGB) –Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe -,
b. eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c. eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b. vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend.
Ausschließlich für Behörden gibt es das behördliche Führungszeugnis. So wird dies für Bewerbungen bei einer Behörde auf Antrag der betroffenen Person ausgestellt.
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.
Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Die rechtliche Grundlage für das Führungszeugnis und alles rund um die Beantragung sowie Erstellung ist im Bundeszentralregistergesetz (BZRG), Dritter Abschnitt, Auskunft aus dem Register, 1. Führungszeugnis, §§ 30 – 36 ff. geregelt.
ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
Angabe des Geburtsnamens Ihrer Mutter
Aktenzeichen und Anschrift der Behörde, wenn zur Vorlage bei einer BehördeGeburtsurkunde bei Jugendlichen, falls noch kein Dokument vorhanden ist
Bei Vorlage des Führungszeugnisses bei einer Behörde: Anschrift der Behörde, ggf. Stellenzeichen (Bearbeitungszeichen) und Verwendungszweck;
Beim Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis zusätzlich: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Die Kosten für das Führungszeugnis liegen konstant bei 13,00 €
Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen vom Bundesamt der Justiz persönlich zugesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird der angegebenen Behörde zugeleitet.
Ein Führungszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.
ist eine Gebührenbefreiung möglich?
Bestimmte Personen können von der Entrichtung dieser Gebühr befreit sein, beispielsweise bei Mittellosigkeit oder bei speziellen Verwendungszwecken. In diesem Fall muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
Wenn Sie das Führungszeugnis benötigen, weil Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung oder eine Behörde ausüben möchten, oder im Rahmen eines Freiwilligendienstes, müssen Sie grundsätzlich keine Gebühr entrichten.