Urkundenanforderung an das Standesamt Nauen

Onlinedienste sind Privatanbieter und stehen mit keinem Standesamt in Verbindung, auch wenn deren Internetauftritte meistens sehr offiziell wirken. Auch „neue Verfahren“, „Schnittstellen“ u.ä. Angaben auf deren Seiten ändern nichts daran. Sie entscheiden, wem Sie Ihre Daten anvertrauen!

Onlinedienste leiten uns lediglich kostenpflichtig die Angaben ihrer Kunden per Email oder Fax weiter. Wir können nicht nachvollziehen, ob die Urkunde bzw. die Auskunft von einer berechtigten Person angefordert wird. Deshalb können wir diese Anforderungen erst bearbeiten, wenn wir uns über die Identität und die Berechtigung des Anfordernden Gewissheit verschaffen können.

Es geht also schneller und ist für Sie sogar preiswerter, wenn Sie sich direkt an uns wenden! Sie können dafür gern das hier bereitgestellte Formular nutzen, aber es geht auch ganz formlos.

1. ausdrucken

2. ausfüllen und unterschreiben

3. einfache Kopie Ihres Personalausweises dazulegen (Zugangs- und Seriennummern schwärzen)

4. im Umschlag per Post an Standesamt Nauen, Rathausplatz 1, 14641 Nauen

Nach Posteingang wird Ihr Anliegen umgehend bearbeitet. Sie erhalten den Gebührenbescheid und die Urkunde(n) auf dem Postweg.

Papierbrief per Post

Teilen Sie Ihr Anliegen kurz mit und nennen Sie die verwandtschaftliche Beziehung, wenn Sie die Urkunde nicht für sich selbst anfordern.

Es ist sinnvoll, wenn Sie uns notieren, wofür die Urkunde benötigt wird. Für Rückfragen ist eine Rufnummer hilfreich.

Legen Sie eine einfache Ausweiskopie dazu (Zugangs- und Seriennummern schwärzen) und unterschreiben Sie eigenhändig.

Nach Posteingang wird Ihr Anliegen umgehend bearbeitet und wir schicken Ihnen Gebührenbescheid und Urkunde(n) zu.

Vor allem wenn Sie in der Nähe wohnen oder es besonders eilig ist, bietet sich die persönliche Abholung der Urkunde an.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Teilen Sie uns alle Daten mit, die wir zur Erstellung der Urkunde benötigen, und halten Sie Ihren Personalausweis,  die besprochenen Gebühren passend bar  und ggf. eine Vollmacht mit einer Ausweiskopie des Vollmachtgebers bereit.

Gewiss haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Datenschutzes keine Personenstandsurkunden auf Email-, Telefon- oder Faxanfragen versenden.

Manche Standesämter verfügen schon über einen gesicherten Onlinezugang, mit dem Bürger Urkunden anfordern können. Unser Standesamt gehört noch nicht dazu.

Ist Ihnen die Kenntnis der Geburtszeit wichtig, können Sie diese Auskunft mit nachfolgendem Formular anfordern. Senden Sie es aus Datenschutzgründen per Post ein.

Auch in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist die Geburtszeit enthalten; auch dafür ist untenstehend ein Formular angefügt. Senden Sie es aus Datenschutzgründen per Post ein.

Beides ist gebührenpflichtig gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales - GebOMIK). Unter Tarifstelle 12 finden Sie die jeweils aktuellen Gebühren.

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