Immobilien- und Grundstücksmarkt
Die Stadt Nauen verzeichnet seit einigen Jahren kontinuierlich einen Bevölkerungszuwachs. Dies spiegelt sich auch im Immobilien- und Grundstücksmarkt wider.
Viele Baugebiete wurden in Nauen aber auch in den Ortsteilen geschaffen. Durch die Baulandentwicklung entsteht die Notwendigkeit, zusätzliche Plätze in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Grundschulen bereit zu stellen. An den dadurch entstehenden Kosten sollen die Grundstückseigentümer in angemessener Weise beteiligt werden. Dies wird in der von der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2019 beschlossenen Folgekostenrichtlinie geregelt.
Bodenrichtwertkarte
Gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die Bodenrichtwerte zu ermitteln und öffentlich bekannt zu machen. Die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwert-Portal des Landes Brandenburg unter www.boris-brandenburg.de kostenfrei einseh- und ausdruckbar.
Außerdem besteht die Möglichkeit, innerhalb der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, Waldemardamm 3, 14641 Nauen (Tel. 03321/403 6181) Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches). Für weitere Informationen zum Gutachterausschuss informieren Sie sich auf der Internetseite vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland.