Fördermöglichkeiten
Städtebauförderung in der historischen Altstadt
Für größere Sanierungsvorhaben der Modernisierung und Instandsetzung gibt es bei stadtbildprägenden Gebäuden und Einzeldenkmalen die Möglichkeit Fördermittel im Rahmen der Altstadtsanierung bei der Stadt Nauen zu beantragen. In der Regel wird die Instandsetzung der stadtbildprägenden Elemente – Dach, Fassade, Fenster, Türen / Tore – mit 40% der Kosten als Zuschuss gefördert. Wenn Sie die Sanierung Ihres Gebäudes planen, sollten Sie sich beim Bauamt der Stadt oder beim Sanierungsträger Stadtkontor informieren, ob für Ihr Haus Fördermöglichkeiten bestehen.
Unabhängig von der Stadtsanierung gibt es noch andere Förderprogramme der KfW-Bank oder der Investitions- und Landesbank (ILB), die Eigentümer oder Mieter bei der Sanierung oder beim Umbau ihrer Wohnungen und Häuser unterstützen. Informationen dazu, welche Förderprogramme in der historischen Altstadt nach Aufhebung der Sanierungssatzung noch in Anspruch genommen werden können und zu welchen Förderkonditionen, erhalten Sie im Internet oder telefonisch unter:
KfW-Bank - www.kfw.de - Servicenummer 0800 / 539 9002
ILB - www.ilb.de - 0331/ 660 1322
Förderung des ländlichen Raums
Auch die Stadt Nauen wird gefördert:
Ein wichtiger Baustein zur Erreichung gesamtstädtischer oder auch teilräumiger Ziele der Stadtentwicklung, ist die Nutzung der zur Verfügung stehenden Fördermittelprogramme von Land, Bund und Europäischer Union.
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das vorrangig der Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie der Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen dient. Die Fördergebietskulisse umfasst die 13 Neuruppiner Ortsteile. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ausnahmeweise auch Vorhaben in der Kernstadt Neuruppin förderfähig. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie u.a. beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) und bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG Havelland).