Haushaltsinformationen

Die Stadt Nauen ist nach § 65 Abs. 1 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Dabei ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung und Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er enthält alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich

  • anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
  • die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen bzw. Kreditermächtigungen.
     

Der Kämmerer stellt den Entwurf der Haushaltssatzung auf und legt ihn dem Bürgermeister zur Feststellung vor. Nachdem die Haushaltssatzung in den einzelnen Fachausschüssen bzw. im Hauptausschuss beraten wurde, obliegt die endgültige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.

Der Haushalt ist so zu planen, dass die stetigen Aufgaben jederzeit erfüllt werden können. Dies ist nur möglich, wenn die vorhandenen bzw. erzielbaren Haushaltsmittel auf Dauer ausreichen, um den Ausgabebedarf zu decken; folgerichtig muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Der Haushaltsplan ist nach Budgets und Produkten gegliedert

Die aktuellen Haushaltsinformationen wie die Höhe des Ergebnis- bzw. Finanzhaushaltes oder der Schuldenstatistik sind über u.a. Links einsehbar.

Interaktiver Haushalt

Offenheit und Transparenz ist ein zentrales städtisches Anliegen. Die Bürger haben ein Recht auf grundlegende Informationen städtischen Verwaltungshandelns. Mit Hilfe des seit 2019 eingeführten interaktiven Haushalts werden Interessierten die Haushaltspläne der Stadt Nauen zugänglich gemacht und verständlich aufbereitet. Die nahezu selbst erklärende Struktur ermöglicht einen schnellen und dennoch vollständigen Überblick über die einzelnen Teilhaushalte und ihre jeweiligen Produkte.

In den einzelnen Rubriken kann man verschiedene Darstellungen, Übersichten, Auswertungen und Dokumente zum aktuellen Haushalt, aber auch Informationen zu vergangenen Haushalten abrufen.

Eine anwenderfreundliche Suchfunktion biete dem Bürger die Möglichkeit, den interaktiven Haushalt nach bestimmten Begriffen zu erkunden. Die Haushaltsinformationen 2011-2015 kann man sich noch in dem „alten“ Format anschauen.

Haushaltsdaten

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