Hinweise für Ahnenforscher und Erbenermitter
Ahnenforscher und Erbenermittler richten ihre Urkundenanforderungen und Auskunftsersuchen bitte in der Form an uns, die unter dem verlinkten Menüpunkt beschrieben ist.
Die Bestimmungen, die in § 62 PStG geregelt sind, sind auch für Ahnenforscher und Erbenermittler gültig.
Standesämter verfügen über Bücher, in denen alle Geburten, alle Eheschließungen und alle Sterbefälle jahresweise der Reihe nach eingetragen wurden. Wir können also nur Einträge finden, von denen Sie uns mitteilen können, wann und wo sich diese zugetragen haben.
Sind Ihre Angaben nicht ausreichend, um den gewünschten Eintrag zu finden, werden Suchgebühren erhoben, die durch das Innenministerium festlegt werden (Tarifstelle 12).
Die Nennung z.B. eines Namens und eines früheren Wohnortes oder des Friedhofes, auf dem jemand bestattet wurde, reichen also nicht aus, um einen Sterbeeintrag zu finden! Elektronische Register, die das Suchen erleichtern, entstehen erst seit 2009.
Wir bewahren die Personenstandsbücher folgender historischer Standesämter auf:
Wachow, Groß Behnitz, Berge, Priort, Buchow-Karpzow, Hoppenrade, Dyrotz, Wustermark, Elstal.
Personenstandsfälle aus Börnicke und Tietzow bis Ende 1952 erfragen Sie bitte im Standesamt Kremmen.
Personenstandsfälle aus Markee, Markau und Wernitz bis Ende 1963 erfragen Sie bitte im Standesamt Brieselang.
Zu Archivgut werden folgende Bücher:
- 110 Jahre alte Geburtenbücher
- 80 Jahre alte Heiratsbücher
- 30 Jahre alte Sterbebücher
An die Stelle der Nutzungsvorschriften des Personenstandsgesetzes tritt dann das Archivrecht.
Wir geben unsere Bücher, aus denen Archivgut geworden ist, jährlich an das Kreis- und Verwaltungsarchiv des Landkreises Havelland in Friesack ab. Auch die Kolleginnen und Kollegen im Archiv benötigen von Ihnen gleichermaßen möglichst genaue Angaben zu Ereignisort und -datum. Sie können Ihnen dann eine beglaubigte Kopie des gewünschten Eintrages anfertigen.