Straßenreinigung
Straßenreinigung/Winterdienst auf öffentlichen Straßen
Per Straßenreinigungs- und Gebührensatzung hat die Stadt die Straßenreinigung inklusive Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage in dem laut Straßenverzeichnis ausgewiesenem Umfang den Eigentümern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen. Die maschinelle fahrbahnseitige Reinigung wird, wo erforderlich, durch die Stadt erbracht. Die hierfür beauftragten Firmen werden regelmäßig bezüglich ihrer Leistungserbringung kontrolliert. Die von den betroffenen Grundstückseigentümern hierfür zu zahlenden Gebühren werden jährlich durch Kostenkalkulation überprüft und bei Bedarf per Satzungsänderung neu angepasst. Gebührenbescheide werden jährlich verschickt. Soweit Baumaßnahmen die Reinigung der betroffenen Straße maßgeblich beeinflussen, erfolgt von Amtswegen eine Rückrechnung eingesparter Aufwendungen im Gebührenbescheid des folgenden Jahres.
Sachbearbeiter Straßenreinigung
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Kontakt
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 19.09.2011.pdf
- Anlage Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Nauen vom 19.09.2011.pdf
- Erste Änderungssatzung vom 03. 09. 2012.pdf
- Zweite Änderungssatzung vom 26.08.2013.pdf
- Dritte Änderungsssatzung vom 28. 04. 2014.pdf
- Vierte Änderungssatzungs vom 12.10.2015.pdf
- Fünfte Änderungssatzung vom 04.12. 2017.pdf
- Anlage Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Nauen vom 04.12.2017.pdf
- Sechste Änderungssatzung vom 01.04.2019.pdf
- Siebente Änderungssatzung vom 28.10.2019.pdf
- Achte Änderungssatzung vom 21. September 2021
- Anlage Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Nauen vom 24.09.2021.pdf
- Neunte Änderungssatzung vom 16. Mai 2023.pdf
- Anlage Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Nauen vom 24.04.2023.pdf
- Neunte Änderungssatzung - Formular Selbstauskunft.pdf
- Zehnte Änderungssatzung vom 28.Februar 2024.pdf
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