Straßenreinigung

Straßenreinigung/Winterdienst auf öffentlichen Straßen

Per Straßenreinigungs- und Gebührensatzung hat die Stadt die Straßenreinigung inklusive Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage in dem laut Straßenverzeichnis ausgewiesenem Umfang den Eigentümern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen. Die maschinelle fahrbahnseitige Reinigung wird, wo erforderlich, durch die Stadt erbracht. Die hierfür beauftragten Firmen werden regelmäßig bezüglich ihrer Leistungserbringung kontrolliert. Die von den betroffenen Grundstückseigentümern hierfür zu zahlenden Gebühren werden jährlich durch Kostenkalkulation überprüft und bei Bedarf per Satzungsänderung neu angepasst. Gebührenbescheide werden jährlich verschickt. Soweit Baumaßnahmen die Reinigung der betroffenen Straße maßgeblich beeinflussen, erfolgt von Amtswegen eine Rückrechnung eingesparter Aufwendungen im Gebührenbescheid des folgenden Jahres.

Sachbearbeiter Straßenreinigung

AdresseSachbearbeiter Straßenreinigung
Rathausplatz 1
14641   Nauen
Kontakt
Telefon: 03321 408 323
Fax: 03321 408 216
Haus 2, Zimmer 14

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