Bürgerbudget der Stadt Nauen
In Nauen haben die Einwohner der Kernstadt seit dem Jahr 2019 die Möglichkeit, sich bei der Gestaltung und Entwicklung ihrer Stadt einzubringen und ihre Vorschläge und Anregungen bei der Stadtverwaltung einzureichen. Konkret geht es bei dem mit 50.000 Euro dotierten Bürgerhaushalt um kleine Investitionen, um Werterhaltung oder auch um kulturelle Veranstaltungen, die auf Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger durch die Verwaltung umgesetzt werden.
Neben der Idee, das Interesse und das Verständnis für die Entwicklung der Stadt bei den Bürgerinnen und Bürgern anzuregen, ist das Bürgerbudget auch Ausdruck einer direkten Bürgerbeteiligung. So können die Nauenerinnen und Nauener eigene Ideen einbringen, sich mit Ideen anderer auseinandersetzen und die Realisierung miterleben und später im Alltag nutzen.
Über die Umsetzung der Vorschläge entscheiden die Stadtverordneten ggf. unter vorheriger Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger. Mitmachen können ab dem Haushaltsjahr 2021 alle Einwohnerinnen und Einwohner aus der Kernstadt und den Ortsteilen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Diese können jeweils bis zu drei Vorschläge an die Kämmerei einreichen. Abgabetermin der Vorschläge ist immer der 31. März des Vorjahres. Auf dem Vorschlag sind der vollständige Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und der konkrete Vorschlag mit einer kurzen Erläuterung anzugeben.
Nähere Informationen finden Sie in der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Nauen.
Die Vorschläge sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu richten an die u.a. Kontaktadresse: