Sprache/Dolmetscher

Bitte beachten Sie: Die Amtssprache ist deutsch.

Alle fremdsprachigen Personenstandsurkunden, Familienstandsbescheinigungen, Personaldokumente, Gerichtsurteile usw. sind mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen für deutsche Gerichte und Notare beeidigten Übersetzer vorzulegen. Professionelle Übersetzer verbinden das Original mit der Übersetzung. Bitte lösen Sie diese Verbindung nicht!

Urkunden, die nach dem CIEC-Übereinkommen ausgestellt sind, bedürfen keiner Übersetzung. Dabei handelt es sich um mehrsprachige Urkunden von Vertragsstaaten, die diesem Übereinkommen beigetreten sind.


Sollten Sie die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, bringen Sie bitte zu jedem Besuch im Standesamt einen Dolmetscher mit. Bedenken Sie, dass die Dinge, die Sie im Standesamt regeln möchten, mit einfacher Alltagssprache nicht vollständig zu erklären sind. Es geht vor allem um Gesetze.
Gerne können Sie dazu einen beeidigten Dolmetscher für Ihre Muttersprache mitbringen, der uns den Nachweis über seine Beeidigung vorlegen kann.

Alternativ dazu können Sie auch eine andere Person mitbringen, eine Versicherung an Eides statt wird direkt im Standesamt abgenommen. Diese Person muss Ihre Muttersprache und Deutsch sicher beherrschen. Außerdem darf der Dolmetscher nicht selbst Beteiligter in dem Verfahren oder Angehöriger eines Beteiligten sein. Für die Dolmetschervereidigung ist jedes mal eine Gebühr zu entrichten. Die aktuelle Höhe der Gebühr finden Sie hier unter Tarifstelle 12.  

Bitte beachten Sie, dass auch Dolmetscher ein gültiges Identifikationsdokument vorlegen müssen.

Vorsprachen mit Dolmetscher sind erfahrungsgemäß sehr zeitintensiv. Vereinbaren Sie deshalb zuvor einen Termin mit uns!

Eine umfangreiche Datenbank beeidigter Dolmetscher und Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de

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