Eheschließung im Ausland

Es kann viele Gründe geben, aus denen eine Eheschließung im Ausland angestrebt wird. Je nach Land und persönlicher Situation mag es für manche Paare bis zum erhofften "Ja" einfacher oder romantischer erscheinen, die Ehe nicht in Deutschland zu schließen. Nachfolgend geben wir einige Hinweise, woran Sie bei einer Eheschließung im Ausland denken sollten. Wenn wir in diesem Zusammenhang für Sie tätig werden sollen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig über Ihre Pläne und sprechen Sie nach Terminvereinbarung vor. In manchen Fällen bitten wir Sie, dass Sie uns Ihre Dokumente bereits vor dem vereinbarten Termin vorlegen, damit wir uns auf den Termin vorbereiten können. 

Welche Unterlagen Sie im entsprechenden Land für Ihre Eheschließung benötigen, erfragen Sie bitte bei den zuständigen Behörden des Landes, in dem Sie die Ehe schließen möchten. Erfragen Sie auch, welche Anforderungen an Ihre deutschen Dokumente gestellt werden (Übersetzung, Apostille, Legalisation). 

Sollte von Ihnen eine Familienstandsbescheinigung verlangt werden, erhalten Sie diese bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. 

Wird ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen verlangt, sind wir für dessen Ausstellung zuständig, wenn Sie in Nauen oder Wustermark wohnen oder Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland bei uns hatten.

Damit wir Ihnen ein  Ehefähigkeitszeugnis ausstellen können, sind auch sämtliche Unterlagen der/des  Verlobten vorzulegen, da das Standesamt mit dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die beiden in dem Ehefähigkeitszeugnis Genannten aus deutscher Sicht eine Ehe schließen dürfen.

Das bedeutet, dass auch von ausländischen Beteiligten alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden müssen, auch wenn der/die ausländische Beteiligte im Ausland lebt. In jedem Fall wird auch bei Wohnsitz im Ausland der Reisepass, hilfsweise eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Kopie benötigt. Alle anderen Dokumente müssen je nach Herkunftsland mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein, sofern diese nicht nach dem CIEC-Übereinkommen ausgestellt wurden. Fremdsprachige Dokumente müssen durch einen für deutsche Gerichte und Notare zugelassenen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Eine umfangreiche Datenbank zugelassener Übersetzer und Dolmetscher finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Informationen des Auswärtigen Amtes zu diesem Thema.

Andere Länder, andere Gesetze

Manche Länder kennen keinen Ehenamen, in anderen Ländern wiederum ändert sich der Name eines Partners kraft Gesetzes.

Lassen Sie bei uns prüfen, wie Ihre Namensführung in der Ehe zu bewerten ist. 

Insbesondere prüfen wir, ob Sie einen Ehenamen nach deutschem Recht bestimmen können.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und legen Sie uns außer der Eheurkunde (ins deutsche übersetzt und ggfs. mit Apostille oder Legalisation) Ihre erweiterten Meldebescheinigungen (sowohl die, die Sie vor der Eingehung der Ehe bekommen haben, als auch eine aktuelle), beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern, Nachweise zu Vorehen und deren Auflösung und Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder vor. Ggfs. sind weitere Dokumente erforderlich. Aufgrund der Vielzahl denkbarer Fallkonstellationen kann diese Aufzählung nicht abschließend sein.

Sie können die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen. Eine Pflicht hierzu besteht derzeitig nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden (Heiratsurkunden) aus dem Ausland in Deutschland anerkannt. Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein: Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Eheurkunde erhalten.

Voraussetzungen für die Nachbeurkundung
Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie in Nauen  oder Wustermark wohnen oder Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland hier hatten.
Sie haben die Ehe im Ausland geschlossen und auf Sie ist deutsches Recht anwendbar.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide Ehegatten verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (im Original)
Heiratsurkunde (im Original)
aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder aktuelle Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland
ggfs. beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das Ihre Vorehe beurkundet hat
ggfs. beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
Übersetzung / Apostille / Legalisation


Diese Aufzählung kann aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen nicht abschließend sein. Ggfs. werden noch weitere Dokumente benötigt.

Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig. Die aktuellen Gebühren sind in der Gebührenordnung des Innenministeriums  unter der Tarifstelle 12 einsehbar.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.