Neufassung der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung und der Niederschlagswasserabgabensatzung

13. Januar 2021 : Neufassung der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung und der Niederschlagswasserabgabensatzung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen vom 14.12.2020 treten Neufassungen der „Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Stadt Nauen“ (technische Satzung) und der „Niederschlagswasserabgabensatzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz der Stadt Nauen“ (kaufmännische Satzung) zum 01.01.2021 in Kraft.

Neben der Anpassung an die aktuelle Rechtslage musste gemäß Gebührenkalkulation der bis hierher seit 2004 unveränderte Gebührensatz von 0,64 € je m² angeschlossener versiegelter Fläche auf 0,72 € je m² angeschlossene versiegelte Fläche angehoben werden. Außerdem wurden in beiden Satzungen weitere textliche Klarstellungen, Konkretisierungen und Umformulierungen eingearbeitet.

Darüber hinaus wurde die Neufassung aber auch zum Anlass genommen, mehrere bürgerfreundliche Regelungen aufzunehmen. So werden den Grundstückseigentümern in der kaufmännischen Satzung im Sinne des ökologischen und wasserhaushaltären Gleichgewichts und den Vorgaben des Landesumweltamtes Anreize geboten, das Niederschlagswasser nicht vollständig in die öffentliche Anlage abzuleiten, sondern teilweise auf dem eigenen Grundstück zu behalten (Speicherung mit Notüberlauf, Versickerungsanlagen mit Notüberlauf, Gründächer, Abflussbeiwerte). Dafür wird die anrechenbare gebührenrelevante Fläche zukünftig prozentual verringert. Grundstückseigentümer, die bereits vor Inkrafttreten der neugefassten Satzungen Niederschlagswassergebühren entrichtet haben, und für die diese erstmalig zum 01.01.2021 inkrafttretenden Regelungen zur Anwendung kommen könnten, können dies für eine Neuberechnung der gebührenrelevant anzusetzenden Fläche schriftlich der Stadt Nauen anzeigen. Die Neuberechnung erfolgt dann nach Vorortkontrolle zum Ersten des Monats, der auf die schriftliche Anzeige folgt.

Des Weiteren wurden auch bürgerfreundlichere Zahlungsmodalitäten (Fälligkeitsregelungen) für die jährliche Niederschlagswassergebühren aufgenommen, die gleichzeitig den Verwaltungsaufwand verringern. So sorgte es bei den Bürgern regelmäßig für Unverständnis, dass auch verhältnismäßig kleine Jahresgebühren in mehrere Fälligkeiten gestückelt wurden. Daher wurde nun geregelt, dass die Niederschlagswassergebühr einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides als einmaliger Jahresbetrag fällig wird, solange die jährliche Gebühr einen Betrag in Höhe von 100,-€ nicht übersteigt. Übersteigt die jährliche Gebühr den genannten Betrag, sind vierteljährliche Teilbeträge jeweils zum 01.03, 01.06., 01.09., und 01.12. eines jeden Jahres fällig. Somit erfolgte auch eine Anpassung von sechs auf vier Fälligkeiten jährlich.

Die Niederschlagswassergebühr wird wieder, wie in den letzten Jahren auch, mit Gebührenbescheid erhoben. Zahlungen sind erst zu tätigen, wenn im Laufe des ersten Quartals 2021 der Bescheid bekannt gegeben worden ist.

Bei Fragen zu den Themen „Niederschlagswasserbeseitigung“ oder „Niederschlagswassergebühren“ kann man sich gerne unter der Telefonnummer 03321/408 217 oder über die E-Mail-Adresse Niederschlagswasser@nauen.de an den Fachbereich Bau der Stadtverwaltung Nauen wenden.

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