Öffentlich wirksame Ausgabekontrolle
Öffentliches Verwaltungshandeln unterliegt stets dem Recht zur Einsichtnahme und Kontrolle durch die Stadtvertretung. Zur Sicherung eines sparsamen, effektiven und effizienten Umgangs der öffentlichen Verwaltung mit den ihr anvertrauten öffentlichen Mitteln dient eine öffentliche Finanzkontrolle.
Dabei übernimmt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nauen die Aufgaben der örtlichen Prüfung nach §§ 101 ff der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Nauen.
Hierzu zählen u.a.:
- Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt und des Gesamtabschlusses
- Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Liquiditätsplanung der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfungen
- Prüfung von Vergaben
- Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Prüfung der Verwendung von kommunalen Zuwendungen und Garantieverpflichtungen bei übertragenen Aufgaben
- Prüfung der Kostenrechnung und Gebührenbedarfsberechnungen sowie
- Prüfung von Investitionsvorhaben und deren Abrechnung
- Prüfung der Organisationsstrukturen und Abläufe.
Neben diesen Aufgaben steht das Rechnungsprüfungsamt der Verwaltung beratend zur Verfügung, indem es bei Projekten begleitend unterstützt und in offenen Fragen in Form von Stellungnahmen zur Klärung beiträgt.
Das Rechnungsprüfungsamt ist der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit dieser unmittelbar unterstellt. Diese bestellt und ruft ggf. die Prüfer und Prüferinnen ab. Somit wird bei der sachlichen Beurteilung und Durchführung der Prüfungsvorgänge Unabhängigkeit, Objektivität und Weisungsungebundenheit gegenüber Politik und Verwaltung gewährleistet.