Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Groß Behnitz

Das Amt Nauen-Land war ein 1992 gebildetes Amt in dem sich 14 Gemeinden des damaligen Kreises Nauen (heute Landkreis Havelland, Brandenburg) zu einem Verwaltungsverbund zusammengeschlossen hatten. Amtssitz war in der amtsfreien Stadt Nauen. Das Amt Nauen-Land wurde 2003 im Zuge der Gemeindereform in Brandenburg wieder aufgelöst. Es hatte Ende 2002 7315 Einwohner.

Die Mitgliedsgemeinden Berge, Bergerdamm, Börnicke, Groß Behnitz, Kienberg, Klein Behnitz, Lietzow, Markee, Ribbeck, Tietzow und Wachow des Amtes wurden zum 26. Oktober 2003 in die Stadt Nauen eingegliedert und das Amt Nauen-Land aufgelöst. Die Gemeinde Groß Benitz erhob kommunale Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, die teils verworfen, im übrigen zurückgewiesen wurde.

Die Beschwerdeführung des vormaligen Amt Nauen-Land hatte kein Erfolg vor dem Landesverfassungsgericht. Zu klar sind die Rechtsvorgaben, die eine Umgestaltungshoheit territorialer Zuschnitte kommunaler Verwaltungen durch das Land ermöglicht. Ähnliche Einwände oder Klagen wurden auch in späteren Reformen andernorts ebenso zurückgewiesen und die Vergrößerung der Gebietszuschnitte überall in den Neuen Bundesländern verankert.

Mindestgröße

Kommunale Beratungsunternehmen begleiten langjährig kommunale Fusionsprozesse. Über viele Jahre hinweg erwarben die wenigen Bundesakteure dieses Beratungssegments das entsprechende Erfahrungswissen, um Einschätzungen zu Sinn und Wirkungen von Fusionen vorab geben zu können. Als wichtigste Kennzahl bei Gemeindefusionen gilt eine Faustregel: Gemeinden oder Gemeindeverbände mit weniger als 12.500 Einwohnern, können keine tragfähigen Verwaltungsstrukturen auf dem Niveau bilden, wie sie in der BRD üblich sind.

Das Eine sind weiche Faktoren, das Andere sind harte messbare Faktoren. Beides zusammenzubringen ist wünschenswert und ein Soll-Ziel. Die Erhaltung von Grundstandards in der öffentlichen Infrastruktur ist allerdings ein normatives Muss-Ziel.

Literatur

  • Von den Mitgliedern der Gerichte: Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder Lverfge, Band 14 von Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder : Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen : LVerfGE, Walter de Gruyter, 2005, ab S.204ff
  • Urteil des Lverfge vom 18.12.2003

Autor: Norbert Freyer, 2020

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