Zwei Kienberger Feuerwehrkameraden erhalten goldene Treuedienstmedaille

21. April 2021 : Es ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich, dass man freiwillig Jahrzehnte seines Privatlebens zurücksteckt und anderen Menschen in Not hilft. Für das beständige ehrenamtliche Engagement hat Nauens Bürgermeister Manuel Meger (LWN) im Beisein von Stadtwehrführer Jörg Meyer, dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Ralph Bluhm (LWN) sowie dem Ortswehrführer Christian Liepe am Montagabend im Feuerwehrgerätehaus Kienberg die Medaille für Treue Dienste der Freiwilligen Feuerwehr Nauen, Einheit Kienberg, verliehen.

Die goldene Treuedienstmedaille empfingen die Kameraden Burkhard Genge und Alexander Schmunk aus Kienberg. Hauptfeuerwehrmann Burkhard Genge  ist seit 1980 (41 Jahre) Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, Einheit Kienberg. Er wechselte 2016 in die Alters- und Ehrenabteilung der Einheit. Hauptlöschmeister Alexander Schmunk ist seit 1981 (40 Jahre) Mitglied in dieser Einheit. Seit 2019 engagiert sich der Kamerad Schmunk ganz besonders für den Erhalt des Standortes Kienberg. Mit Vollendung des 67. Lebensjahres am 12.03.2021 wechselte der Kamerad in die Alters- und Ehrenabteilung.

Bürgermeister Meger und Stadtwehrführer Meyer bedauerten gleichermaßen, dass durch die Corona-Regeln die Auszeichnungen nicht im größeren Rahmen stattfinden konnte. „Bis Ende Juni werden daher weitere Kameraden in den Ortsteilen geehrt – jeweils im kleinen, aber nicht minder anerkennenden Rahmen“, kündigte der Stadtwehrführer an.

Die Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr ist eine staatliche Auszeichnung des Landes Brandenburg, die am 15. Februar 1994 durch den Landtag von Brandenburg unter seinem damaligen Ministerpräsidenten des Landes Manfred Stolpe gestiftet wurde. Die Auszeichnung dient dabei der Würdigung langjähriger treuer Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Medaille wird an alle Feuerwehrangehörige verliehen, die ihre treuen Dienste in einer Freiwilligen Feuerwehr leisten und ohne Unterbrechung ihre Pflicht erfüllt haben. Sie wird dabei in fünf Stufen verliehen:

I. Stufe in Kupfer nach 10 Dienstjahren, II. Stufe in Bronze nach 20 Dienstjahren, III. Stufe in Silber nach 30 Dienstjahren, IV. Stufe in Gold nach 40 Dienstjahren, Sonderstufe in Gold nach 50 Dienstjahren. Die Sonderstufe in Gold wird dabei an Personen verliehen, die ab dem 1. Juli 1999 erstmals die Voraussetzung für die Verleihung erfüllen.

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