Sieben Kriegsgräberstätten erhalten Hinweisschilder

14. Oktober 2022 : An den sieben Kriegsgräberstätten auf dem städtischen Friedhof Nauen wurden kürzlich Hinweisschilder angebracht, die diese Anlagen nun eindeutig als Gräberstätten nach Gräbergesetz ausweisen. Jeder Besucher des Friedhofes erkennt diese Anlagen als Kriegsgräbergedenkstätten.

Am 20. April 2023 jährt sich zum 78. Mal der Bombenangriff auf die Stadt Nauen. Damals starben etwa 85 Menschen, als alliierte Bomber kurz vor Kriegsende das Gebiet um den Bahnhof Nauen angegriffen haben. Sie sind in Einzel- und Massengräbern auf dem Bombenfriedhof als Teil des städtischen Friedhofs beerdigt. Auch mehr als 155 Soldaten der Wehrmacht haben dort ihre letzte Ruhe gefunden, wie den offiziellen Gräberlisten zu entnehmen ist und Zeitzeugen berichteten.

Bürgermeister Manuel Meger sagte dazu: „Die neue Beschilderung dient auch dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten.“  Auf dem städtischen Friedhof befinden sich vier große Kriegsgräberanlagen. Der 2011 neu gestaltete Bombenfriedhof befindet sich etwa in der Mitte des Friedhofs, während die Anlage mit den sowjetischen Gräbern weiter Richtung Parkstraße gelegen ist. Darüber hinaus gibt es noch die Anlage am Holzkreuz, an der 81 Kriegstote bestattet sind sowie die Kriegsgräberstätte 1. Weltkrieg mit 69 Toten. Auch die Einzelgrabstätten von Karl Thon und Paul Jerchel sowie zweier polnischer Toter findet man auf dem Friedhof in der Kernstadt. „Die Gräber von Kriegstoten in der Kernstadt und den Ortsteilen sollte man gemeinsam behandeln. In Berge sind in den letzten Kriegstagen Bomben gefallen und haben Leid verbreitet“, so Meger. Hier kommen jedes Jahr Menschen zusammen, um ihrer zu gedenken.

Die weitere Gestaltung des Bombenfriedhofs ist inzwischen ebenfalls in der Planung. „Sinnvoll wäre es, dass Informationstafeln in Form von Stelen aufgestellt werden, um Auskunft über jene zu geben, die dort beerdigt sind“, so der Bürgermeister.

 

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