Information an die Eltern für die Hort-Notbetreuung ab dem 04.01.2021; neue Formulare
- Das Kind ist in der 1. - 4. Jahrgangsstufe.
- Beide Eltern sind in einem systemrelevanten Bereich berufstätig (s. Antragsformular) und häuslich abwesend (kein Homeoffice zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
- Oder: Ein Elternteil ist im stationären oder ambulanten medizinischen Bereich oder in der Pflege tätig. In diesen Fällen können auch Kinder der 5. und 6. Klasse eine Betreuung erhalten.
Eine Notfallbetreuung wird darüber hinaus auch für Kinder sichergestellt, deren Wohl ohne Betreuung möglicherweise gefährdet wäre. Es folgt eine restriktive Prüfung des Antrags.
Neben dem Antragsformular für die Notfallbetreuung ab dem 04.01.2021 sind auch die Arbeitgebernachweise einzureichen (s. Anlage Bestätigung Arbeitgeber).
Ich bitte um die Einreichung der Anträge per Postwurf in den Briefkasten der Stadt Nauen (Haupteingang Rathaus; Kennzeichnung „Notfallbetreuung / Kitaverwaltung“) oder ab 04.01.2021 um die Abgabe im Sekretariat der Schule.
Es wird trotz der kurzen Vorlaufzeit sichergestellt, dass beim Vorliegen aller Voraussetzungen eine Betreuung der Kinder bereits ab 04.01.2021 erfolgt, auch wenn Sie noch kein entsprechendes Schriftstück der Stadt Nauen erhalten haben. Es wird eine enge Abstimmung mit dem Hort und der Schule geben.
Bitte beachten Sie, dass Besucherinnen und Besucher von Horteinrichtungen auch in deren Außenbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich gesundes neues Jahr.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter den bekannten Kontaktdaten gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Zahn
Stellv. Fachbereichsleiter Bildung und Soziales