Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes im Ortsteil Wachow

28. September 2020 : Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes - Grundstück in Nauen, Ortsteil Wachow, Brandenburger Allee 13, Flurstück 38/5 der Flur 2, Gemarkung Wachow mit einer Größe von 1.525 m²

Die Stadt Nauen – Der Bürgermeister – beabsichtigt in 14641 Nauen, Ortsteil Wachow ein Grundstück, Brandenburger Allee 13, bestehend aus dem Flurstück 38/5 der Flur 2 in der Gemarkung Wachow mit einer Größe von 1,525 m² zu verkaufen.

Das Grundstück liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“, ist aber dennoch dem Innenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung soll sich in die Bauflucht der nördlichen Häuser und auch im Übrigen nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen. Eine Zufahrt ist unmittelbar an der nördlichen Flurstücksgrenze herzustellen.

Das alte Pumpenhaus ist zurück zubauen, eine Fotodokumentation des Bestandsgebäudes ist dem späteren Antrag beizufügen, um die Wahrscheinlichkeit eines Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu prüfen. Sollten sich noch Brunnen auf dem Grundstück befinden, sind diese ggf. in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Havelland fachgerecht zurück zubauen.

Die Kaufpreisvorstellung der Stadt Nauen beläuft sich auf ca. 60,00 €/m², mithin 91.500,00 €.

Mit dem Angebot ist eine Kurzdarstellung zur geplanten Nutzung/Bebauung des Grundstücks beizufügen.

Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisangebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen.

Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt.

Die Veräußerung erfolgt direkt durch die Stadt Nauen und ist für den Käufer provisionsfrei.

Die Stadt Nauen behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen das Grundstück verkauft wird. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Nauen abgeleitet werden.

Das Grundstück ist so zu übernehmen, wie es steht und liegt. Die Stadt haftet nicht für eine Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch Baulichkeiten, etwaige Leitungsrechte bzw. sonstige Rechte Dritter und Altlasten und es wird keine Gewähr übernommen, dass der Kaufgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.

Im Kaufvertrag wird eine Mehrerlösabführungsklausel für 10 Jahre festgelegt.

Der Erwerber trägt alle mit der Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vergleichbar.

Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt dieser allgemeinen Informationenausdrücklich einverstanden sind.

Weitere Informationen unter 03321/408-249, Frau Rambow.

Ihr Angebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot: Brandenburger Allee 13“ an die Stadt Nauen, FB Bau, Rathausplatz 1 in 14641 Nauen.

Bieterschluss ist der 31.10.2020

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