Amerikanische Faulbrut: Sperrbezirk bei Hertefeld eingerichtet
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Der Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium, das von den Bienen in das Bienenvolk, die Bienenbrut und diese abtötet. Bienen infizieren sich durch Kontakt zu anderen infizierten Bienenvölkern und auch durch Kontakt mit infizierten Honigresten aus leeren Honiggläsern.
Der Eintrag des Erregers kann einige Zeit im Bienenvolk unerkannt bleiben. Daher sollen Imker, die mit ihren Bienenvölkern wandern oder die Bienenvölker verkaufen wollen, eine Futterkranzprobe oder Honigprobe nach Absprache mit dem Veterinäramt zur Einsenden. Ein negatives Untersuchungsergebnis wird dann amtlich bescheinigt und ist Voraussetzung für das Verbringen von Bienenvölkern.
Lautärztlich allgemeinverfügung sind alle Bienenvölker und Bienenstände im nun Sperrbezirk auf die Amerikanische Faulbrut amtstier untersuchen zu lassen. Imker im oder Imker mit Bienenständen im betroffenen Gebiet sollen sich unter Der Standorte s und der Zahl der Bienenvölker beim havelländischen Veterinäramt melden, um einen Termin für die amtliche Untersuchung zu vereinbaren. Bewegliche Bienenstände innerhalb des Sperrbezirks dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um eine Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern und weitere Bienenstände vor dem Seuche zu schützen.
Der Wortlaut der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 10/2020 des Landkreises Havelland unter www.havelland.de.
Quelle: Landkreis Havelland