Nauen hat eine neue Stadtjägerin
Die Grundflächen, auf denen die Stadtjägerin tätig werden kann, sind Friedhöfe, umbaute Flächen, Parks, Kleingartenanlagen und vergleichbare Flächen. Grundstücke in privatem Besitz oder unter privater Jagdpacht darf die Stadtjägerin in Ausübung Ihres Amtes nur mit besonderer Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin oder Pächterin/Pächters betreten.
Voraussetzung für die Jagd auf Privatgrundstücken ist die Einreichung eines schriftlichen Antrages bei der unteren Jagdbehörde des Landkreis Havelland.
Die Stadtjägerin ist nicht zum Ersatz von Wildschaden verpflichtet. Sie unterliegt den Weisungen von Polizei und Ordnungskräften mit hoheitlichen Aufgaben. Sie muss als sachkundige Person zur Amtshilfe gebeten werden und handelt dabei als Fachvorgesetzte eigenverantwortlich.
Zu den Aufgaben der Stadtjägerin gehören vor allem die Beratung von Bürgern/Bürgerinnen in Fragen zum Naturschutz und die Hilfestellung, wenn es zu Problemen mit Wildtieren kommt. Fernerhin zählen zu den Aufgaben der Abbau von Überpopulationen, zum Beispiel von Steinmarder und Waschbär. Verwertbare Tiere, die nicht dem besonderen Schutz der Jagdschutz-Verordnung unterliegen, dürfen von der Stadtjägerin in Besitz genommen werden. Wildernde Hunde und Katzen sowie Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterstehen, fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtjägerin. Weiter kümmert sich die Stadtjägerin um das tierschutzgerechte Töten von Wild, das in Wildunfälle in Nauen und allen Ortsteilen einbezogen wurde.
Kontakt: Linda Bottez, 0157 - 783 11 948, E-Mail: stadtjagd.nauen@web.de