Satzungsmäßige Straßenreinigungspflicht im Herbst und Möglichkeiten der Laubentsorgung
In einigen Ortsteilen werden besonders große Flächen des Straßenbegleitgrüns, sogenannte Angerflächen oder Flächen, für die kein Grundstückseigentümer verantwortlich ist, durch die Stadt gepflegt und gereinigt. Es ist Grundstückseigentümern nicht erlaubt, das bei der satzungsmäßigen Straßenreinigung oder bei der eigenen Grundstücksreinigung angefallene Laub auf diese, von der Stadt gepflegten Flächen oder auf die Fahrbahn zu kehren oder anderweitig aufzubringen. Ein derartiges Handeln stellt eine Straßenverschmutzung gemäß § 17 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes dar und kann mit Geldbuße geahndet werden. Zudem können die Kosten zur Beseitigung der Verunreinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Hier einige unverbindliche Entsorgungsmöglichkeiten:
Entsorgung auf dem eigenen Grundstück durch Kompostierung
Entsorgung über die vom Landkreis Havelland beziehbare Bio-Tonne (siehe Abfallkalender)
Anlieferung zur Deponie Schwanebeck in Nauen, Schwanebecker Weg 25
Anlieferung zur Firma Störk GmbH in Nauen, Eichhorstweg 1
Anlieferung zur Firma Garten- und Landschaftsbau Andreas Grell in Nauen, Ludwig-Jahn-Str.27
Wer keine dieser Möglichkeiten nutzen möchte oder kann, für den besteht weiterhin die Möglichkeit der Entsorgung über Big Bags. Ein solcher Big Bag wird in der Regel einschließlich der Rückholkosten für bis zu ca. 30 € angeboten. Er hat ein Fassungsvermögen von ca. 1 m³ und wird vom Anbieter, nach telefonischer Terminabsprache, beim Bürger wieder abgeholt.
Big Bags können nach Kenntnis der Stadtverwaltung bei folgenden Firmen bezogen werden:
Firma Störk, 14641 Nauen, Eichhorstweg 11, Telefon 03321/74443
Garten- und Landschaftsbau A. Grell, 14641 Nauen, Ludwig-Jahn-Str.27, Telefon 0171 3713956
Die konkret anfallenden Kosten und der Termin der Abholung sind in Absprache mit den Firmen eigenständig zu regeln.