Neue Allgemeinverfügung ermöglicht zur Notfallbetreuung auch eine eingeschränkte Regelbetreuung
Am Mittwoch, den 20. Mai 2020, veröffentlichte das Land Brandenburg eine aktualisierte Eindämmungsverordnung und erleichtert so den Zugang zur Betreuung in Kindertagesstätten.
Der Landkreis Havelland hat folglich eine Allgemeinverfügung erlassen, die den weiteren eingeschränkten Betrieb regelt. So sollen ab den 02. Juni 2020 möglichst viele Kinder an fünf Tagen in der Woche betreut werden. Die Kindertagesstätten müssen sich dazu an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg halten. Die neue Gruppengröße ist in der Betriebserlaubnis der jeweiligen Einrichtung festgelegt, maximal dürfen sich 18 Kinder über drei Jahren und bis zu 10 Kinder unter drei Jahren in einem Raum aufhalten. Kontakte zwischen den Gruppen sollten in den Innen- sowie Außenanlagen möglichst vermieden werden.
Zunächst sollen Kinder von erwerbstätigen Eltern und ab dem 08.06.2020 dann möglichst alle Vorschulkinder betreut werden. Bei Eltern im Homeoffice, ist der Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung ab dem 22.06.2020 möglich. Eine sogenannte berufliche Systemrelevanz der Eltern spielt dann keine Rolle mehr. Eltern, die von der neuen Regelung zur eingeschränkten Regelbetreuung Gebrauch machen wollen, stellen ihren Antrag direkt an den Kita-Träger. Die benötigten Formulare werden auf der Homepage des Landkreises Havelland unter www.havelland.de veröffentlicht oder sind bei den Trägern der Kindertagesbetreuung erhältlich.
Bei alleinerziehenden Berufstätigen und systemrelevanten Elternteilen bestehen die Regelungen zur Notfallbetreuung weiter fort, eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
„Immer mehr Eltern gehen auch im Havelland nach beruflichen Einschränkungen nun wieder regulär ihrer Arbeit nach und sind auf eine weitere Kitabetreuung angewiesen. Mit dem Fahrplan für den Landkreis Havelland wollen wir möglichst viele Eltern entlasten, indem wir die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Gleichzeitig erhalten die freien und öffentlichen Kita-Träger den notwendigen und erforderlichen zeitlichen Vorlauf, um die umfangreichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Die Entscheidung ist mit dem Gesundheitsamt des Landkreises abgestimmt“, so Wolfgang Gall, Beigeordneter für Gesundheit, Jugend und Soziales im Landkreis Havelland
„Wir bitten um Verständnis, wenn der Einstieg in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb aufgrund der erschwerten Bedingungen nicht gleich reibungslos klappt. Wir freuen uns jedoch, eine Regelung im Havelland gefunden zu haben, die Eltern und Kindern entgegenkommt.“
Trotz der neuen Regelung können im Havelland jedoch weiterhin nicht alle Kinder betreut werden. Die Aufnahmekapazität der Kinderkrippen, Kindergärten und Horte bleibt, aufgrund des notwendigen Infektionsschutzes, auf ein gewisses Maß eingeschränkt. Erzieher, die Risikogruppen angehören sind zudem nicht vollumfänglich einsetzbar. In Kombination mit den bisherigen Vorgaben zu den Gruppengrößen gelangten daher zuletzt mehrere Kitas an ihre Kapazitätsgrenze.
Eine umfassende Rückkehr in den Regelbetrieb ist jedoch aktuell noch nicht abzusehen. Entscheidend ist hier das weitere Infektionsgeschehen, welches durch das Gesundheitsamt beobachtet wird. Bei einem erneuten Ausbruch wird das Gesundheitsamt die Infektionskette genau nachverfolgen und die notwendigen Maßnahmen treffen.
Text:
Vanessa Mehwitz
Gleichstellungsbeauftragte/ MA Öffentlichkeitsarbeit
Landkreis Havelland
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