Informationen und Regelungen der Stadt Nauen mit Wirkung ab 05.01.2021

04. Januar 2021 : Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen sowie der dazugehörigen Ortsteile,

die steigende Zahl der bestätigten Neuinfektionen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 sowie der aktuelle Wert der 7-Tages-Inzidenz machen es leider erforderlich, die derzeit gültigen Regelungen weiterhin aufrecht zu erhalten. Es werden daher bis auf Weiteres folgende Maßnahmen beschlossen:

 

1. Verwaltungsbetrieb

Der Verwaltungsbetrieb ist nicht eingeschränkt. Die Stadtverwaltung ist weiterhin für alle Anliegen der Bürger/-innen da: Lediglich der direkte Kontakt zwischen Bürger/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/-innen bleibt nach Möglichkeit eingeschränkt. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung durch persönlichen Kontakt so gering wie möglich halten.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich möglichst auf telefonische Kontakte, E-Mail- oder Briefkontakte zu beschränken. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem für Ihr Anliegend zuständigen Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere auch für den Kontakt mit dem Bürgerbüro, mit dem Sitz „Rathausplatz 2“ /Eingang Brandenburger Straße). Diese Räumlichkeiten können nur mit Termin und einzeln nach Aufforderung betreten werden. Für den ausnahmsweise erforderlichen Besuch der Fachabteilungen bzw. des Standesamtes sind die Eingänge am Hauptgebäude zu nutzen. Beim Besuch der Verwaltungsgebäude ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Tragen eine Mundschutzes Pflicht.

 

Für die Vereinbarung der Termine können alle auf der Homepage der Stadt Nauen veröffentlichten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/-innen genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Telefonnummern 03321/408-0 (Zentrale) und 03321/408-285 (Bürgerbüro) sowie als zentrale E-Mail-Adresse info@nauen.de zur Verfügung. Für die Durchführung der Termine gelten die üblichen Öffnungszeiten.

 

2. Eheschließungen / Trauerfeiern

Es gelten die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland.

 

3. Veranstaltungen / Vereinsarbeit / Nutzung städtischer Räumlichkeiten

Das Stadtbad, die Sauna und das Café sind geschlossen. Flohmärkte finden auf dem Stadtbadgelände bis auf weiteres nicht statt.

 

Sportplätze und Turnhallen

Es gelten die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland.

 

Die Durchführung von privaten Feiern in den Gerätehäusern der Feuerwehr sowie generell im Eigentum der Stadt Nauen befindlicher Gebäude ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für die Durchführung von Sitzungen der Gremien (z. B. Ausschüsse, Stadtverordnetenversammlungen, Ortsbeiratssitzungen). Unter Beachtung der entsprechenden Hinweise zur Durchführung der Gremiensitzungen können die Räume der Stadt entsprechend genutzt werden und sind im Rahmen der Sitzungen grundsätzlich auch für die interessierte Öffentlichkeit offen.

 

Die Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen durch die Feuerwehreinheiten der Kernstadt Nauen sowie den Ortsteilen ist untersagt. Ausbildungstätigkeiten finden nicht statt. Die Amts- Stadt- und Gemeindebrandmeister des Landkreises haben sich mit dem Kreisbrandmeister auf eine Einstellung der Feuerwehrausbildung im Landkreis Havelland auf Grund der rasant gestiegenen Neuinfektionen an Corvid 19 verständigt. Das betrifft die Kreisausbildung und Standortausbildung. Die Maßnahme wurde getroffen, um die Einsatzbereitschaft in den Einheiten aufrecht zu erhalten.

 

Mit Besonnenheit und Rücksicht werden von der Stadt Nauen weder Veranstaltung organisiert noch durchgeführt.

 

Die Freilichtbühne sowie der Richart-Hof sind geschlossen.

 

Jugendclubs sind für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr geöffnet.

 

Die Bibliothek ist geschlossen.

Frischemarkt – Start ab Donnerstag, 14.01.2021

Eine Mund- Nasenbedeckung ist auch hier unerlässlich und damit verpflichtend zu tragen.

Diese Informationen und Regelungen gelten ergänzend zu der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie der Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland.

Pressemitteilungen bzgl. Kitas und Schulen veröffentlicht das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unter https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html

Hinweise zum Infektionsschutz finden Sie unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln

Die vom Land Brandenburg veröffentlichten Zahlen können auch über diesen Link eingesehen werden: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/ .

Ich befinde mich im stetigen Austausch mit meinen Amtskolleginnen und –kollegen sowie mit den zuständigen übergeordneten Behörden, um die jeweils aktuelle Situation zu analysieren und möglicherweise notwendige Anpassungen bzw. Veränderungen kurzfristig vornehmen zu können. Meinen Appell richte ich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen und der dazugehörigen 14 Ortsteile: die getroffenen Entscheidungen wurden unter Abwägung derzeit bekannter Risiken mit größter Sorgfalt zum Wohl jedes Einzelnen getroffen. Ich bitte daher um Verständnis, Geduld und Disziplin beim Einhalten der jeweils geltenden Verordnungen und Maßnahmen.

Ein neues Jahr bedeutet auch einen Neuanfang, neue Chancen, neue Träume, Abenteuer, neue Visionen. Glauben Sie an das Gute, bleiben Sie hoffnungsvoll und zuversichtlich.

Meine Wünsche für beste Gesundheit, Wohlergehen und Zufriedenheit begleiten Sie auch durch das Jahr 2021.

 

Manuel Meger

Bürgermeister der Stadt Nauen

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