Information der Friedhofsverwaltung Nauen - Fachfirma prüft Grabsteine

11. März 2021 : Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt Nauen als Friedhofsträger die jährliche Pflicht zur Kontrolle aller Grabmäler auf ihre Standfestigkeit.

Entsprechend der Friedhofssatzung der Stadt Nauen sind Nutzungsberechtigte einer Grabstelle für die Erhaltung der Standsicherheit der Grabmale und der sonstigen Grabanlagen selbst verantwortlich, d. h. sie haften bei Unfallschäden. Bei mangelnder Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, den Grabstein unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen.

Grabmäler, die sich in ihrem Gefüge gelockert haben und wackeln oder auf Grund von Fundamentsetzungen schräg stehen, sind nicht mehr standsicher. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal durch kräftiges Anfassen belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Bei Gefahr im Verzug ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. Umlegen des Grabsteines, auf Kosten des Verantwortlichen/Nutzungsberechtigten vornehmen zu lassen.

Die Überprüfung durch eine Fachfirma wird voraussichtlich am 16. April 2021 durchgeführt. Ist die Standfestigkeit eines Grabsteines nicht gegeben, wird er mit einem Aufkleber versehen, der den Nutzungsberechtigten auf die Sicherungspflicht hinweist und andere Friedhofsbesucher warnt. Zuvor besteht für alle Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit, die Prüfung selbst durchzuführen und eventuelle Mängel abzustellen.

Für Fragen in diesem Zusammenhang ist die zuständige Mitarbeiterin unter der Telefonnummer 03321 - 408 242 zu erreichen.                                                                                                                

Die Friedhofsverwaltung

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