Ab 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr!
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit?
Erziehungsberechtigte beantragen ab dem 01.01.2024 für ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren. Diese sind dann 6 Jahre lang gültig, es sei denn, das verwendete Passfoto lässt eine Identitätsfeststellung des Kindes (insb. bei Säuglingen und Kleinstkindern) bereits vorher nicht mehr zu. In diesem Fall muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass für das Kind beantragt werden.
Allgemein gilt:
Kinder jeden Alters benötigen bei Auslandsreisen ein eigenes Ausweisdokument. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?
Sowohl Personalausweis als auch der Reisepass werden im zuständigen Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt beantragt. Mitzubringen sind ein aktuelles Passfoto und, sofern vorhanden, ein bereits vorhandenes Ausweisdokument des Kindes. Wenn Ihr Kind bisher kein Ausweisdokument besitzt, müssen Sie die Geburtsurkunde vorweisen.
Anwesend bei der Antragsstellung müssen die sorgeberechtigten Elternteile mit ihren Ausweisdokumenten und auch das Kind selbst sein. Sollte ein sorgeberechtigtes Elternteil verhindert sein, muss eine Zustimmungserklärung dieses Elternteils zur Beantragung des Ausweisdokuments vorgelegt werden. Bei alleinigen Sorgeberechtigten ist ein aktuelles Negativattest des Jugendamtes oder ein entsprechendes Urteil des Familiengerichts vorzulegen.
Was kostet die Beantragung für ihr Kind?
Für Personen unter 24 Jahren kostet der Reisepass einmalig 37,50 Euro und der Personalausweis 22,80 Euro.
Was ändert sich noch zum 01.01.2024 im Bereich des Passrechtes?
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen ab 24 Jahren erhöht sich auf 70,00 Euro (bisher 60,00 Euro).