StVV: Nauen zahlt Elternbeiträge zurück

04. März 2021 : Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern werden zurückgezahlt, um Eltern finanziell zu entlasten. Das hat die Nauener Stadtverordnetenversammlung (StVV) auf ihrer 11. Sitzung am Montag beschlossen.

Die Reglung ist rückwirkend: Die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern gemäß Elternbeitrags- und Essensgeldsatzung werden ab dem 01.01.2021 mit Bezug auf die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung sowie auf die Zweite Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 28.01.2021 nicht oder nur hälftig erhoben. Diese Regelung gilt nur für die Eltern, deren Kinder für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis max. 50 Prozent in Anspruch genommen haben und deren Kind/er eine Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Nauen besuchen.

In der Begründung zum Beschluss hieß es, dass es seit Ende Dezember 2020 im Land Brandenburg pandemiebedingte Einschränkungen gibt, die in den Horten, zu einer Schließung bzw. zur Notbetreuung geführt haben. Darüber hinaus gibt es in Bezug auf die Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflege den Appell, dass Eltern ihre Kinder möglichst im häuslichen Umfeld betreuen sollen, um so die Auslastung der Kindertagesstätten auch ein Mindestmaß zu begrenzen.

Bürgermeister Meger (LWN) begrüßt den Beschluss. „Die Situation für die Familien in unserer Stadt wird zunehmend schwieriger, je länger der Lockdown anhält. Für uns ist die vollständige Erstattung der Beiträge auch ein Zeichen von Wertschätzung den Familien gegenüber“, so Bürgermeister Meger.

Die Aussetzung der Beitragserhebung bzw. der Beitragsteilerhebung gilt nur für die Eltern, für die der Stadt Nauen gemäß besagter Richtlinie eine Zuwendung zusteht. Die Vorgaben der Richtlinie sind dabei maßgeblich. Ferner wird die Aussetzung der Beitragserhebung bzw. der Beitragsteilerhebung nur für die Geltungsdauer der genannten Richtlinie bzw. bis zum Ende einer möglichen Verlängerung gewährt. Das Essensgeld für Kinder wird erstattet, wenn die Eltern ihre Kinder ordnungsgemäß beim Caterer abgemeldet haben und der Stadt Nauen keine Kosten entstehen sowie die Stadt Nauen einen Vertrag mit dem Essenlieferanten vereinbart hat.

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