Jahresbericht 2020: Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit in Zahlen

18. Juni 2021 : Seit 1992 gibt es in Nauen ein Ordnungsamt, das seit 2011 in den Fachbereich Ordnung und Sicherheit aufgegangen ist. Eine solche Zeit wie im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiter bisher sicher noch nicht erlebt. Denn neben der allgemeinen Gefahrenabwehr, präventiven Tätigkeiten und der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürger kam mit der Corona-Pandemie ein komplett neues, großes Einsatzfeld hinzu. Die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag waren enorm.

Während der Corona-Lage organisierte der Fachbereich Ordnung und Sicherheit viele Kontrollen der Einhaltung der Eindämmungsverordnung im Zuge der Amtshilfe. Von März bis Juni 2020 wurde der Außendienst durch weitere Mitarbeiter der Verwaltung unterstützt. „Hierbei lag der Schwerpunkt zunächst auf Information der Bürgerinnen und Bürger, dann zunehmend auf der Einhaltung der Verordnung“, berichtet Fachbereichsleiterin Ilona Pagel. Acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen sind beim zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises erstattet worden. Von März bis Mai 2021 hatte der Fachbereich außerdem die Federführung für die Einrichtung und Unterhaltung des Corona-Testzentrums im Stadtbad inne. 

„Bedingt durch die Corona-Einsätze und die überschaubare Personaldecke blieben allerdings viele sonstige Aufgaben des Ordnungsdienstes „auf der Strecke“. Auch wenn die Anzahl der durchgeführten herkömmlichen Maßnahmen zurückging, so war die Beanspruchung der Mitarbeiter durch die Corona-Lage doch erheblich, wurde aber von ihnen gleichwohl vorbildlich gemeistert“, lobte die Fachbereichsleiterin.

Im Jahr 2020 wurden Im ruhenden Verkehr 4.221 Verwarnungen ausgesprochen – im Volksmund nennt man sie Knöllchen. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2019 waren es nur 3.790 Verwarnungen. Einen leichten Anstieg gab es auch bei den Bußgeld- bzw. Halterhaftungsbescheiden. Waren es 2019 noch 482 Bescheide, so wurden im letzten Jahr 506 Bescheide verschickt. Daneben wurden auch Verstöße gegen die Hundehalterverordnung, die NauOBV und die Hundesteuersatzung geahndet.
„Die Kontrollen umfassen das ordnungsgemäße Führen von Hunden, also den Leinenzwang, das Mitführen des Hundes auf Spielplätzen, Bolzplätzen, Skater- und Sportanlagen, die unverzügliche Beseitigung von Hundekot, das Mitführen eines geeigneten Behältnisses und andere Regelungen dieser Verordnung“, erläutert Pagel. Hunde dürfen nicht auf Kinderspiel- oder Bolzplätzen, Skater- und Sportanlagen. Das regelt die Hundehalterverordnung der Stadt Nauen. Bei denen, die sich nicht weiter um die Hinterlassenschaften ihrer Tiere kümmerten, handele es sich aber um eine Minderheit, so Pagel. „Kontrolliert wurde 2020 aber auch das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen und Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung.“

23 Umsetzungen von Fahrzeugen wurden veranlasst. In 47 Fällen wurde der Fahrzeughalter aufgefordert, das Fahrzeug aus dem Straßenverkehr zu entfernen. 110 Fälle von Müllablagerungen wurden bearbeitet, darunter auch Ablagerungen von Gewerbemüll im Gebiet der Stadt Nauen durch Wanderarbeiter. Im Fundbüro wurden 54 Fundsachen abgegeben, darunter Fahrräder, Schlüsselbunde und sogar auch sechs Fundhunde, von denen bis auf einen Hund alle ihren Besitzer wiedergefunden haben.

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