Ganztags-Ausbau in Brandenburg: Fördermittel für den Leonardo Da Vinci Campus in Nauen
Bildungsminister Steffen Freiberg sagte: „In der Ganztagsbetreuung liegt die Zukunft. Der Rechtsanspruch soll in Brandenburg mit bedarfsgerechten Angeboten erfüllt werden und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch einmal stärken. Über die Ganztags-Richtlinie unterstützt das Bildungsministerium die Herausforderungen für die Schulträger.“
Geschäftsführende Gesellschafterin des Schulträgers Dr. Irene Petrovic-Wettstädt ergänzte: „Die homogene Verbindung zwischen Schule, Hort und der Region bietet unseren Grundschulkindern eine breite, hochattraktive Palette von altersgerechten Lernarrangements. Diese reichen von Instrumentalunterricht, Darstellendem Spiel, Arabisch, Chinesisch, Schach bis zum Umgang mit Endgeräten und der Auseinandersetzung mit den Nachhaltigkeitszielen (SDG) – stets auf der Basis gesicherter Kompetenzen im Lesen, Rechnen, Schreiben und dem Blick in die Welt. Lernen in Schule und Freizeit in thematischen Problemfeldern ist ein Ziel des Ganztags.“
Mit der Zuwendung wird die Erweiterung des Kreativitätshauses am die Da-Vinci-Campus Nauen gGmbH bezuschusst. In den so gewonnenen Räumen werden dem individuellen, adaptiven Lernen und dem Projektlernen angemessene Rahmenbedingungen geschaffen. Dieser Rahmen steht ebenfalls für die Ganztagsangebote zur Verfügung. Die Gesamtkosten für den Innenausbau des Obergeschosses des Kreativhauses betragen rund 446.000 Euro. Die Maßnahme soll bis Anfang 2025 umgesetzt sein. Der Leonardo Da Vinci Campus Nauen umfasst ein internationales Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Grundschule & Hort, eine Kindertagesstätte und Wohngruppen als stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Das im Jahr 2020 fertig gestellte Kreativitätshaus bietet unter anderem einen 400 Quadratmeter großen Veranstaltungsraum, drei Musikfachräume und ein Amphitheater, welche auch die Menschen aus der Stadt Nauen und deren Ortsteile als Begegnungsstätte nutzen können.
Die Ganztags-Richtlinie des MBJS
Der Bund hat über das Investitionsprogramm Ganztagsbau insgesamt 2,75 Milliarden Euro bereitgestellt – davon stehen im Land Brandenburg rund 83,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil von Land, Kommunen und freien Trägern werden in Brandenburg insgesamt rund 119 Millionen Euro investiert. Bei einer Förderung muss ein Träger einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten erbringen. Antragsberechtigt sind die öffentlichen Schulträger – also Landkreise, (kreisfreie) Städte, Ämter und Gemeinden – sowie freie Schulträger. Ebenso können öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten für Kinder im Grundschulalter (Horte) Fördermittel beantragen. Förderfähig sind Investitionen unter anderem für Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie die Ausstattungen von Schul- und Hortstandorten.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport