Stadt Nauen sucht Schiedsperson

07. Oktober 2020 : Stadt Nauen sucht Schiedsperson

In der Stadt Nauen ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Alle an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 30.10.2020 bei der Stadt Nauen, Rathausplatz 1 in 14641 Nauen einzureichen.

Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt.

Die Schiedsperson soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität genießen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen und einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben.

Bewerber sollten mindestens 25 Jahre alt sein und im Bereich der Stadt Nauen mit ihren 14 Ortsteilen wohnen. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und zum Abschluss zu bringen. Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache. Dabei wird die Schiedsperson in vielen Bereichen tätig. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Die Schiedsstelle ist Vergleichsbehörde im Sinne des §380 Abs. 1 Strafprozessordnung, sie kann den Täter- Opfer- Ausgleich in Strafsachen durchführen.

Die Sachkosten der Schiedsstelle werden von der Gemeinde getragen. Dazu gehören beispielsweise

  • die Zurverfügungstellung eines geeigneten Raumes
  • die Ausgaben für die Beschaffung der amtlichen Bücher, Dienstsiegel, Vordrucke
  • die Auslagen für den Schriftverkehr
  • die Vergütung für genehmigte Dienstreisen und Dienstgänge
  • die Aufwendungen, die für Maßnahmen entstehen, die dazu dienen, die Schiedsperson mit den Aufgaben vertraut zu machen. Zur Abdeckung des mit der Tätigkeit als Schiedsperson verbundenen Aufwandes zahlt die Stadt Nauen eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Für weitere Informationen zur Tätigkeit der Schiedsperson steht Frau Wegner vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit unter der Rufnummer: 03321-408321 zur Verfügung.

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