Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb und zur Eindämmungsverordnung

02. Juni 2020 : Liebe Eltern.

Durch eine Änderung der Eindämmungsverordnung sollen Kinder in einer eingeschränkten Regelbetreuung wieder betreut werden können.

 

Eine entsprechende Regelung hat die Landesregierung am 19.05.2020 getroffen und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 20.05.2020 veröffentlicht.

 

Link: Aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

Link: Hygieneplan für Kitas vom MBJS

 

Der Landkreis Havelland hat am 22.05.2020 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, welche den Einrichtungen, mit einem organisatorischen Vorlauf, ab 02.06.2020 ermöglicht, Kinder aufzunehmen.

 

Link: Allgemeinverfügung – zum eingeschränkten Regelbetrieb Kita (22.05.2020)

Link: Pressemitteilung Landkreis Havelland 22.05.2020

 

Eltern, die bisher unter die Notfallbetreuung fielen, behalten ihren Anspruch.

 

Zusätzlich soll für weitere Kinder eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen werden. Hier zuerst für Kinder berufstätiger Eltern, ab 02.06.2020. Ab 08.06.2020 sollen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung wieder die Kita besuchen dürfen und ab 22.06.2020 auch Kinder, deren Eltern im HomeOffice tätig sind.

 

In welchem Umfang dies neben der uneingeschränkt weiterzuführenden Notfallbetreuung unter Beachtung der Rahmenhygienepläne in den Einrichtungen möglich ist, wird in dieser Woche mit den Kindertagesstätten gemeinsam beraten und geprüft.

 

Auf jeden Fall wird dieses Angebot nicht sofort und sicher auch nicht für alle aktuellen Betreuungsverhältnisse gewährleistet werden können.

 

Für die kommunalen Einrichtungen nimmt die Stadtverwaltung dazu ab dem 25. Mai 2020 schriftliche Anträge entgegen. Für die freien Einrichtungen reichen Sie die Anträge bitte beim freien Träger ein.

 

Die Anträge finden Sie hier:

 

Antrag auf eingeschränkten Regelbetrieb ab 02.06.2020 Berufstätige

Antrag auf eingeschränkten Regelbetrieb ab 08.06.2020 Vorschulkinder

Antrag auf eingeschränkten_Regelbetrieb_ab 22.06.2020_HomeOffice

Arbeitgebernachweise für eingeschränkten Regelbetrieb (außer Vorschulkinder ab 08.06.2020)

 

Die Verwaltung bittet darum, von telefonischen oder persönlichen Anfragen in den Kindertagesstätten Abstand zu nehmen. Anfragen können Sie gerne richten an: Tel.: 03321 / 408 304 oder per E-Mail an kita@nauen.de.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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