Betretungsverbot für Kitas und Schulen ab Mittwoch, 18. März 2020
Die Landkreise erwarten im Laufe des Sonntags die Weisung der Landesregierung. Der Landkreis Havelland wird danach die Informationen für die Städte, darunter Nauen, weiterleiten. Bislang gibt es mit Stand Sonntag, 9 Uhr, noch keine schriftlichen Verfügungen oder Anordnungen des Landes Brandenburg, die Grundlagen für das Verwaltungshandeln in den nächsten Tagen sind. Mit dem Zugang der schriftlichen Anweisungen beim Landkreis ist derzeit nicht vor Montag zu rechnen. Damit kann erst ab diesem Zeitpunkt genau geplant werden, ob und wie eine Notbetreuung für die Kinder erfolgt, bei denen beide Eltern in wichtigen Bereichen der Daseinsfürsorge arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, sowie Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten, etwa bei der Elektroversorgung, sozialen Dienste, bei der Polizei, Feuerwehr oder bei Rettungsdiensten. Für Eltern und Kinder, die diesen Berufsgruppen nicht angehören, besteht ab Mittwoch, 18.03.2020, ein Betretungsverbot für Kitas und Schulen.
Am Montag wird die Stadtverwaltung weitere Informationen zu Einschränkungen veröffentlichen, die das Stadtgebiet Nauen betreffen.
Ich bedaure, dass ich insbesondere den Eltern zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Informationen geben kann. Alle neuen Informationen, die der Stadtverwaltung in Nauen zugehen, werden auf dieser Internetseite (www.nauen.de) veröffentlicht.
Manuel Meger
Bürgermeister