1. Änderungssatzung zur Niederschlagswasserabgabensatzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz der Stadt Nauen vom 14.12.2020

04. Januar 2023 : Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen vom 28.11.2022 tritt die 1. Änderungssatzung zur „Niederschlagswasserabgabensatzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz der Stadt Nauen“ zum 01.01.2023 in Kraft.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen vom 28.11.2022 tritt die 1. Änderungssatzung zur „Niederschlagswasserabgabensatzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz der Stadt Nauen“ zum 01.01.2023 in Kraft.

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) sind Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Die Gebühren sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) und der aktuellen dazu vorliegenden Rechtsprechung zu kalkulieren. Im Ergebnis ergibt sich aus der Kulation für 2023-2024 ein Gebührensatz in Höhe von 0,74 € / m² angeschlossene Fläche (bisher 0,72 €).

Die Niederschlagswassergebühr wird wieder, wie in den letzten Jahren auch, mit Gebührenbescheid erhoben. Zahlungen sind erst zu tätigen, wenn im Laufe des ersten Quartals 2023 der Bescheid bekannt gegeben worden ist.

Bei Fragen zu den Themen „Niederschlagswasserbeseitigung“ oder „Niederschlagswassergebühren“ wenden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 03321/408-217 oder über die E-Mail-Adresse Niederschlagswasser@nauen.de an den Fachbereich Bau der Stadtverwaltung Nauen.

Die 1. Änderungssatzung zur „Niederschlagswasserabgabensatzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz der Stadt Nauen“ finden Sie hier.

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