Änderung der Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg
Danach sind die Hundehalter verpflichtet, die Haltung jedes Hundes, ungeachtet von Größe, Alter oder Rasse, unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Diese Anzeige hat zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung zu erfolgen und erfasst alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und die aktuelle Anschrift des Hundehalters
- Rasse, Wurfdatum, Farbe sowie Chipnummer des Hundes
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Mit der neuen Hundehalteverordnung wurde das Haltungsverbot für sogenannte "Kampfhunde" abgeschafft. Auch die alten Regelungen für die Listenhunde der Kategorie II (z.B. Rottweiler, Dobermänner) gelten nicht mehr. Der Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters durch die Vorlage eines Führungszeugnisses entfällt ebenfalls.
Hunde können dennoch, unabhängig von der Größe oder Rasse, als gefährlich eingestuft werden, wenn diese einen Menschen oder ein Tier geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu provoziert worden zu sein. Werden diese Hunde als gefährlich eingestuft, hat der Halter wie bisher ein Erlaubnisverfahren zu durchlaufen.
Bei Fragen können Sie sich an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 03321-408316 wenden.