Die erste Adresse für Nachrichten und Information in und um Nauen: An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr aktualisiert bieten wir aus dem Rathaus die wichtigsten Nachrichten des Tages und zusätzliche Informationen in Text, Bild, Audio und Video, sowie umfassende Berichte und Hintergründe zu aktuellen Geschehnissen.
Amtliche Mitteilungen
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Das Amtsblatt für die Stadt Nauen, Nr. 1 ist am 17. Januar 2025 erschienen
17. Januar 2025: Das Amtsblatt für die Stadt Nauen, Nr. 1 ist am 17. Januar 2025 erschienen
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Maul- und Klauenseuche
16. Januar 2025: Maul- und Klauenseuche
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Das Amtsblatt für die Stadt Nauen, Nr. 12 ist am 16. Dezember 2024 erschienen
13. Dezember 2024: Das Amtsblatt für die Stadt Nauen, Nr. 12 ist am 16. Dezember 2024 erschienen.
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Änderung der Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg
02. Dezember 2024: Seit dem 1. Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg in Kraft.
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Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Brandenburg: L 91 Wachow - Beginn der Vollsperrung ab Montag, 18.11.
15. November 2024: Die Baumaßnahme in der Ortslage Wachow (Havelland) liegt im Plan. Ab Montag, 18.11. starten die Bauarbeiten auf dem zweiten und dritten Bauabschnitt. Somit wird zunächst die L 91 von Gohlitz kommend ab Ortseingang Wachow bis zum Knotenpunkt Ernst-Thälmann-Straße / Schulstraße voll gesperrt.
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Satzungsmäßige Straßenreinigungspflicht im Herbst und Möglichkeiten der Laubentsorgung
29. Oktober 2024: Im Herbst fallen Laub und Früchte von Bäumen und Sträuchern, wodurch Unfallgefahren für die Verkehrsteilnehmer entstehen können. Hier bedarf es, je nach Anfall einer Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen in kürzeren Abständen, als einmal im Monat. Die Reinigung und Entsorgung des Laubes erfolgt in der Regel gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Nauen durch die anliegenden Grundstückseigentümer.
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Straßenreinigung und Winterdienst
29. Oktober 2024: Mit der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Nauen wird, sofern die Stadt Nauen die Leistungen der Straßenreinigung nicht gebührenpflichtig realisiert, die Pflicht zur Straßenreinigung dem Eigentümer bzw. Anlieger übertragen. Obliegt die Reinigungspflicht dem Anlieger sind durch ihn, nach Beendigung der Reinigungsarbeiten, Kehricht und sonstige Abfälle unverzüglich auf eigene Kosten, nach Maßgabe der Abfallentsorgungssatzung, zu entsorgen.
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Das Amtsblatt für die Stadt Nauen, Nr. 11 ist am 28. Oktober 2024 erschienen
28. Oktober 2024: Das Amtsblatt für die Stadt Nauen, Nr. 11 ist am 28. Oktober 2024 erschienen