Informationen zur Nutzung der Turnhallen und Sportplätze in der Stadt Nauen, aktualisiert
Breitensport Outdoor, Inzidenz < 100, kontaktlos & mit Kontakt ab 03.06.
- keine Begrenzung der Größe der Trainingsgruppe
- alle Personen müssen asymptomatisch sein
- Nutzung der Aufenthaltsräume ist zulässig
- Hygienekonzept nicht notwendig
Breitensport Indoor, Inzidenz < 100, kontaktlos & mit Kontakt ab 03.06.
- Hygienekonzept ist zu erstellen
o Steuerung Zutritt
o Terminbuchung
o Verweigerung des Zutritts von Personen mit Symptomen
o Testnachweis gemäß § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, d.h. Test im Testzentrum nicht älter als 24 Stunden oder „Selbsttest vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist“ (Geimpfte und Genesene werden dabei nicht berücksichtigt; Vorlage Impf- bzw. Genesenennachweises)
§ Minderjährige Schülerinnen und Schüler können als Nachweis eine nach dem Schulrecht zulässige Erklärung ihrer Erziehungsberechtigten über das Testergebnis vorlegen
o Kontaktnachverfolgung
o Maskenpflicht in den Umkleideräumen
o Gruppengröße von maximal 30 Personen (Genesene und Geimpfte zählen nicht mit) bei Kontaktsport bzw. grundsätzlich in Anlehnung an die Hallengröße
o Austausch Raumluft
Angaben ohne Gewähr, Aktualität ist regelmäßig durch die Vereine/Nutzer zu prüfen!
Vor einer Turnhallennutzung sind die Hygienekonzepte an fbl40-50@nauen.de zu senden. Die Nutzung ist erst nach einer Bestätigung durch die Stadt Nauen, Fachbereich Bildung und Soziales, zulässig.