Erinnerung: Neue Hundehalteverordnung ab Juli 2024 – Wichtige Frist bis 31. Januar 2025

24. Januar 2025 : Seit dem 1. Juli 2024 gilt im Land Brandenburg die neue Hundehalteverordnung. Sie regelt unter anderem die Meldepflicht für alle Hunde und schreibt die Kennzeichnung per Mikrochip vor. Am 6. Dezember 2024 sowie im Amtsblatt der Stadt Nauen (Ausgabe vom 16.12.2024) haben wir ausführlich über die neuen Regelungen informiert. Wir möchten Sie gern an die Einhaltung der Fristen erinnern.

Anmeldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde
Alle Hunde müssen unverzüglich bei der örtlichen Ordnungsbehörde – Ordnungsamt der Stadt Nauen - angemeldet werden, denn ab 01.02.2025 kann das Ausbleiben der Anmeldung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Über folgenden Link finden Sie das Anmeldeformular: Hier

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Angaben:

Name, Rasse, Farbe und Wurfdatum des Hundes
Nummer des Mikrochip-Transponders
Angaben zum Hundehalter (Name und Anschrift)


Anmelde- und Kennzeichnungspflicht

Für alle Hunde besteht eine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard ausgestattet sein (§ 2 Hundehalteverordnung). Diese Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Anmeldung.
Die steuerliche Anmeldung ersetzt nicht die ordnungsbehördliche Anmeldung. Um Bußgelder zu vermeiden, müssen beide Anmeldungen fristgerecht durchgeführt werden.


Gebühren für die Anmeldung
Gemäß der Gebührenverordnung des MIK Brandenburg sind die Kommunen verpflichtet, für die Anmeldung eine Gebühr zu erheben. Diese beträgt je anzuzeigenden Hund zwischen 15 Euro und 300 Euro. In der Stadt Nauen fällt in der Regel eine Gebühr in Höhe von 15 Euro an.

Details zur neuen Hundehalteverordnung finden Sie im Amtsblatt der Stadt Nauen oder auf der Internetseite der Ordnungsbehörde der Stadt Nauen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften!

Ihre
Ordnungsbehörde der Stadt Nauen

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.