Benachrichtigung (gemäß §10 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz)
bei der Stadt Nauen, Bürgerbüro, Rathausplatz 2 in 14641 Nauen während der Sprechzeiten Montag von 07:00Uhr-12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr-18:00 Uhr, jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 Uhr-12:00 Uhr eingesehen werden kann.
Aufgrund der aktuellen Situation kann die Einsichtnahme zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 03321-408285) von Herrn Köppe oder eines von ihm Bevollmächtigten zu den o.g. Zeiten erfolgen.
Das vorbezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Gezeichnet:
M. Meger
Bürgermeister