Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2027/2028

21. Oktober 2026 : Sehr geehrte Eltern, gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schul-pflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Für das folgende Schuljahr betrifft dies Kinder, die im Zeit-raum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 geboren wurden.

Anmeldeverfahren

Gemäß Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen und das Dr. Georg Graf von Arco Schulzentrum in der Trägerschaft der Stadt Nauen (-Schulbezirkssatzung-), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2016, sind die Schulbezirke deckungsgleich.

 

Voraussichtliche Aufnahmen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2027/2028:

·         Käthe-Kollwitz-Grundschule                                                                             2 Klassen

Martin-Luther-Platz 2

(Verlässliche Halbtagsgrundschule)

·         Grundschule am Lindenplatz                                                                           1 Klasse

Berliner Straße 16

·         Dr. Georg Graf von Arco Schulzentrum                                                       ca. 4 Klassen

Kreuztaler Straße 3

(Verlässliche Halbtagsgrundschule)                                                           

 

Aufgrund der Schulbezirkssatzung haben Sie als Eltern das Recht, Ihr Kind an einer Grundschule im deckungsgleichen Schulbezirk (im Gemeindegebiet der Stadt Nauen) anzumelden. Es steht somit eine der genannten drei Grundschulen für Sie zur Auswahl.

Die Anmeldung der Lernanfängerinnen und Lernanfänger für die Stadt Nauen findet in den städtischen Grundschulen in den Monaten November und Dezember 2026 statt. Aufgrund der erforderlichen Einbindung des Gesundheitsamtes des Landkreises Havelland kann es gegebenenfalls noch zu Änderungen bei der Terminplanung kommen. Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, die Anmeldung online vorzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Website:

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren

 

Die Anmeldungen für das Schuljahr 2027/2028 sind ab dem 02. November 2026 möglich.

 

Besonderheit zur Anmeldung an der Käthe-Kollwitz-Grundschule und dem Dr. Georg Graf von Arco Schulzentrum:

Sollte Ihr Kind bereits im vergangenen Jahr (Rückstellung) bzw. in diesem Jahr (Frühförderung) an der schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes des Landkreises Havelland teilgenommen haben, entfällt die Onlineanmeldung. In diesem Fall bitten wir Sie, per E-Mail einen Termin für die Schulanmeldung zu vereinbaren:

·         Käthe-Kollwitz-Grundschule (VHG): info@kollwitz-gs.nauen.de

·         Dr. Georg Graf von Arco Schulzentrum (VHG): info@grafvonarco-gs.nauen.de

 

Bei der Anmeldung ist Ihr Kind in der Schule persönlich vorzustellen und es ist die Bestätigung der Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandfeststellung vorzulegen.

 

Zu beachten bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft

Auch hier ist die vorherige Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft (siehe oben) notwendig. Haben Sie Ihr Kind anschließend in einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, bedarf es im Nachgang einer unverzüglichen Information durch Sie an die Grundschule in Trägerschaft der Stadt Nauen, in der Sie Ihr Kind auch angemeldet haben. Die Kontaktdaten der Grundschule in freier Trägerschaft in der Stadt Nauen lauten wie folgt:

 

·         Da Vinci Campus Nauen gGmbH                                                   4 Klassen

Kreativitäts- und Ganztagsgrundschule

Alfred-Nobel-Str. 10, 14641 Nauen

Ansprechpartnerin: Frau Friedrich, Tel. 03321 / 74 878 21

 

Weiteres Verfahren

Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes. Die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung werden bei der Aufnahme in die Grundschule berücksichtigt. Über die Aufnahme entscheiden die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt (Postausgang voraussichtlich ab dem 30.05.2027).

 

Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Grundschule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 106 Absatz 4, Satz 3 BbgSchulG.

 

Tag der offenen Tür

In Vorbereitung des Anmeldeverfahrens laden die Grundschulen der Stadt Nauen zu einem „Tag der offenen Tür“ ein. Folgende Termine sind vorgesehen:

 

·         Grundschule am Lindenplatz                            05.10.2026, 10.00 - 12.00 Uhr

·         Käthe-Kollwitz-Grundschule                              14.11.2026, 10.00 - 12.00 Uhr

·         Dr. Georg Graf von Arco Schulzentrum        16.11.2026, 16.00 - 18.00 Uhr

 

Vorzeitige Einschulungen

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres, das sechste Lebensjahr vollenden.

 

Zurückstellungen

Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung wünschen, müssen ebenfalls angemeldet werden. Gem. § 51 BbgSchulG können schulpflichtige Kinder im Ausnahmefall durch die Schulleiterin oder den Schulleiter auf Antrag der Eltern für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.

 

Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule

Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind innerhalb des Anmeldezeitraums an einer Grundschule der Stadt Nauen an und stellen dort den Antrag auf Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule. Die Anträge werden an das staatliche Schulamt weitergeleitet.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

i. V. 

A. Zahn

Beigeordneter

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