Stadtverordnetenversammlung Nauen - Nachtragshaushalt beschlossen, zusätzliche Stellen für den Ordnungsaußendienst

08. Oktober 2026 : Die 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Nauen ist am Mittwochabend nach knapp drei Stunden zu Ende gegangen. Die Sitzung fand im Multifunktionsgebäude in der Kreuztalerstraße statt. Auf der Tagesordnung standen insgesamt 40 Punkte.

Zu den wesentlichen Entscheidungen gehörten der einstimmige Beschluss des Nachtragshaushalts für 2026, ein zusätzlicher Stellenbedarf im Außendienst des Ordnungsamtes sowie die Beratung über die weitere Entwicklung eines geplanten Kreisverkehrs an der Brandenburger Straße.

Nachtragshaushalt für 2026 einstimmig beschlossen

Die StVV hat die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nauen für das Haushaltsjahr 2026 einstimmig beschlossen. Mit dem Nachtrag werden Veränderungen bei den ursprünglich geplanten Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen berücksichtigt.

Grundlage für die Anpassung ist unter anderem eine zum 30. Juni 2026 vorgenommene Haushaltsanalyse. Darüber hinaus wurden weitere bis zur Aufstellung des Nachtragshaushalts bekannt gewordene finanzielle Veränderungen einbezogen. Ziel ist es, die voraussichtliche wirtschaftliche Situation der Stadt im laufenden Haushaltsjahr entsprechend der aktuellen Entwicklung abzubilden.

Bürgermeister Dr. Michael Wiebersinsky erklärte dazu: „Mit dem Nachtragshaushalt schaffen wir auch die Grundlage dafür, notwendige Investitionen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem die entstandenen Mehrkosten bei der Ortsdurchfahrt Wachow sowie die Anschaffung eines neuen Feuerwehreinsatzfahrzeugs.“

Keine Mehrheit für Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten

Keine Mehrheit erhielt der Vorschlag zur Wahl einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Die StVV lehnte den entsprechenden Antrag mehrheitlich ab.

Nach der Hauptsatzung der Stadt Nauen wird die Gleichstellungsbeauftragte auf Vorschlag des Bürgermeisters durch die Stadtverordneten gewählt. Die ehrenamtliche Funktion ist seit einer ersten Ausschreibung im Jahr 2020 unbesetzt. Eine erneute öffentliche Ausschreibung erfolgte im April 2026. Die Bewerbungsfrist wurde wegen der zunächst geringen Zahl an Bewerbungen bis zum 31. Mai 2026 verlängert.

Bürgermeister Wiebersinsky bedauerte die Entscheidung: „Ich hätte mir gewünscht, dass Nauen eine Gleichstellungsbeauftragte bekommt. Nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist dies schließlich eine Stelle, die vorgeschrieben ist - auch als Ehrenamt nach Paragraph 18. Man hätte mit dieser Stelle aus meiner Sicht eine zusätzliche Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger geschaffen und der Verwaltung sowie den politischen Gremien eine unabhängige Perspektive bei gleichstellungsrelevanten Fragen gegeben.“

Zwei zusätzliche Stellen für den Außendienst des Ordnungsamtes

Einstimmig stimmten die Stadtverordneten einem zusätzlichen Stellenbedarf im Außendienst des Ordnungsamtes zu. Insgesamt wurde ein Bedarf von 1,7948 Vollzeitäquivalenten anerkannt. Darin enthalten ist eine bereits im Stellenplan vorhandene, derzeit vakante Stelle mit einem Umfang von 0,2974 Vollzeitäquivalenten. Klartext: Die Verwaltung wird zwei zusätzliche Stellen für die Sachbearbeitung in den Bereichen Ordnung, Sicherheit und Außendienst mit jeweils einer Vollzeitstelle und einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 8 im Stellenplan vorsehen.

Begründet wird der zusätzliche Bedarf insbesondere mit der Größe des Stadtgebietes. „Mit den zusätzlichen Stellen reagieren wir auf den tatsächlichen Aufgaben- und Arbeitsumfang im Außendienst. Gerade in einer Stadt mit 14 Ortsteilen und einer großen Fläche müssen wir sicherstellen, dass ordnungsbehördliche Aufgaben verlässlich und zeitnah wahrgenommen werden können“, so das Stadtoberhaupt.

Keine Bevollmächtigung zur Vergabe der Bauleistungen für Kreisverkehr

Nicht zugestimmt hat die StVV der Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen für den geplanten Kreisverkehr an der Brandenburger Straße. Der Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der geplante Kreisverkehr ist Teil der vorgesehenen verkehrlichen Erschließung der neuen Wohngebiete östlich der Brandenburger Straße und soll perspektivisch auch die Erschließung weiterer Flächen im Süden der Kernstadt unterstützen.

Die Brandenburger Straße verbindet die Ortsumfahrung B5 mit dem Stadtzentrum und übernimmt damit eine wichtige Funktion im Nauener Straßennetz. Mit dem Kreisverkehr sollte an dem Knotenpunkt eine sichere und leistungsfähige Verkehrsführung geschaffen werden. Die Planungen sind weit fortgeschritten; die Baukosten wurden zuletzt auf rund 800.000 Euro brutto geschätzt.

Der Bürgermeister bedauerte die Ablehnung: „Aus Sicht der Verwaltung ist der Kreisverkehr ein wichtiges Element für die langfristige Verkehrsplanung in diesem Bereich. Mit den bereits genehmigten und weiteren vorgesehenen Baugebieten im Süden Nauens ist mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung zu rechnen. Wir reden hier nicht nur über ein Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmer. Auch die Zufahrtsituation zum Wohngebiet und zum Edeka sind derzeit einfach nicht hinnehmbar. Besonders ärgerlich ist dabei, dass die Investoren der dortigen Baugebiete den Bau des Kreisverkehrs mit 422.000 Euro unterstützt hätten. Warum hier insgesamt 16 Stadtverordnete in eine Blockadehaltung gehen, ist für mich nicht erklärbar.“

 

 

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