Stadt Nauen erstattet Elternbeiträge sowie Essengeldzahlungen zunächst für den Zeitraum 18. März 2020 bis 19. April 2020 in kommunalen Einrichtungen

03. April 2020 : Auf Basis der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neu-artigen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) in Brandenburg (RL Kita-Elternbeitrag Corona) haben die Mitglieder des Hauptausschusses den Bürgermeister der Stadt Nauen ermächtigt, die Beiträge entsprechend der Verordnung für die betroffenen Eltern zu erstatten.

„In der technischen Umsetzung heißt das konkret, dass die bereits gezahlten Elternbeiträge im Monat Mai 2020 an die betroffenen Personen erstattet werden.“, so Bürgermeister Manuel Meger (LWN). Diese Rückerstattung bezieht sich auf die Elternbeitragszahlung und Essengeldzahlung und betrifft die Eltern, die auf Grund der Verordnung zur Notfallbetreuung im Zeitraum vom 18. März 2020 bis 19. April 2020 keinen Anspruch auf einen Platz haben. Für den Fall evtl. Rückfragen senden Sie uns gerne eine e-mail an: kita@nauen.de.

Mit ihrer einstimmigen Beschlussfassung sind alle Fraktionen des Nauener Stadtrates dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt und haben gezeigt, dass in dieser schwierigen Situation gemeinsam, zielführend und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gehandelt wird. Herr Meger dankt allen Mitgliedern des Hauptausschusses, dass in der Kürze der gebotenen Zeit schnell ein gemeinsamer Konsens gefunden wurde und die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.

 

 

Weitere Informationen und Pressekontakt:

 

Stadtverwaltung Nauen ●  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ●

Rathausplatz 1 ● 14641 Nauen ●

Norbert Faltin

Tel.: +49 (0)3321 / 408307

Fax: +49 (0)3321 / 4087307

E-Mail: norbert.faltin[at]nauen.de

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