Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg. Diese Zielgruppen können nach folgender Staffelung Soforthilfe erhalten:
Bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
Bis zu zehn Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
Die Unterstützungsangebote des Landes bzw. der ILB sind nun unter
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Die „Corona Soforthilfe Brandenburg“ für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe finden Sie unter
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/