Zahlungserinnerung
Zahlungserinnerung
Hiermit werden alle Steuer- und Gebührenpflichtige daran erinnert, dass folgende Zahlungen für das III. Quartal 2020 am 15.08.2020 fällig sind:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer
Sofern Sie keinen Steuerbescheid für das Jahr 2020 erhalten haben, gelten die Abgabensätze des Vorjahres.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 20 Abs. 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg (VwVG Bbg).
Bei Nichtzahlung nach einer öffentlichen Zahlungserinnerung bzw. Mahnung wird die zuständige Vollstreckungsbehörde beauftragt.
Ich weise darauf hin, dass durch das Inkrafttreten der neuen Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg zum 02.09.2013 wesentlich höhere Mahn- und Vollstreckungsgebühren erhoben werden.
Für jeden angefangenen Monat der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,00 € abgerundeten Schuldbetrages verwirkt.
Zahlungen richten Sie bitte an die Stadt Nauen:
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Manuel Meger
Bürgermeister