Informationen der Stadt Nauen mit Wirkung ab 2. November 2020

02. November 2020 : Informationen der Stadt Nauen mit Wirkung ab 2. November 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen sowie der dazugehörigen Ortsteile,

die steigende Zahl der bestätigten Neuinfektionen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 sowie die aktuell den Wert 50 überschreitende 7-Tages-Inzidenz machen es leider erforderlich, die derzeit gültigen Regelungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger des Stadtgebietes Nauen mit zunehmender Konsequenz zu überarbeiten. Es werden daher bis voraussichtlich

einschließlich 30. November 2020.

folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Verwaltungsbetrieb

Der Verwaltungsbetrieb ist nicht eingeschränkt. Die Stadtverwaltung ist weiterhin für alle Anliegen der Bürger/-innen da: Lediglich der direkte Kontakt zwischen Bürger/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/-innen bleibt nach Möglichkeit eingeschränkt. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung durch persönlichen Kontakt so gering wie möglich halten.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich möglichst auf telefonische Kontakte, E-Mail- oder Briefkontakte zu beschränken. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem für Ihr Anliegend zuständigen Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere auch für den Kontakt mit dem Bürgerbüro, mit dem Sitz „Rathausplatz 2“ /Eingang Brandenburger Straße). Diese Räumlichkeiten können nur mit Termin und einzeln nach Aufforderung betreten werden. Für den ausnahmsweise erforderlichen Besuch der Fachabteilungen bzw. des Standesamtes sind die Eingänge am Hauptgebäude zu nutzen. Beim Besuch der Verwaltungsgebäude ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Tragen eine Mundschutzes Pflicht.

Für die Vereinbarung der Termine können alle auf der Homepage der Stadt Nauen veröffentlichten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/-innen genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Telefonnummern 03321/408-0 (Zentrale) und 03321/408-285 (Bürgerbüro) sowie als zentrale E-Mail-Adresse info@nauen.de zur Verfügung. Für die Durchführung der Termine gelten die üblichen Öffnungszeiten.

2. Eheschließungen / Trauerfeiern

Eheschließungen und Trauerfeiern gelten nach Angaben der übergeordneten Behörden als private Feiern.

3. Veranstaltungen / Vereinsarbeit / Nutzung städtischer Räumlichkeiten

Das Stadtbad, die Sauna und das Café sind geschlossen. Flohmärkte finden auf dem Stadtbadgelände bis auf weiteres nicht statt.

Sportplätze und Turnhallen

Es gilt die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

Die Durchführung von privaten Feiern in den Gerätehäusern der Feuerwehr sowie generell im Eigentum der Stadt Nauen befindlicher Gebäude ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für die Durchführung von Sitzungen der Gremien (z. B. Ausschüsse, Stadtverordnetenversammlungen, Ortsbeiratssitzungen). Unter Beachtung der entsprechenden Hinweise zur Durchführung der Gremiensitzungen können die Räume der Stadt entsprechend genutzt werden und sind im Rahmen der Sitzungen grundsätzlich auch für die interessierte Öffentlichkeit offen.

Die Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen durch die Feuerwehreinheiten der Kernstadt Nauen sowie den Ortsteilen ist untersagt. Ausbildungstätigkeiten dürfen weiterhin ausgeführt werden.

Mit Besonnenheit und Rücksicht werden von der Stadt Nauen weder Veranstaltung organisiert noch durchgeführt.

Die Freilichtbühne sowie der Richart-Hof sind geschlossen.

Jugendclubs sind für Jugendliche bis zu einer Altersgrenze von einschließlich 14 Jahren geöffnet.

In der Bibliothek ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Tragen einer Mund- Nasenbedeckung verpflichtend. Vor Ort gelten besondere Einlassregelungen.

Für alle Nutzer (Anbieter wie Besucher) gelten ergänzend zur Hausordnung folgende allgemeine Regeln:

          ֍ beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere Erkältungskrankheiten ist der Eintritt verboten

          ֍ die allgemeinen Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten

               a) Nies- und Hustetikette

               b) Händehygiene

               c) Abstandsregel von mindestens 1,50 m in Gebäuden und auch im Freien

Hygienekonzepte sind an folgende Fachbereiche einzureichen:

FB 40/50       Bildung & Soziales:                        Familien- und Generationszentrum

FB 30             Ordnung & Sicherheit                    Feuerwehrgerätehäuser

DLG               Dienstleistungsgesellschaft          Dorfgemeinschaftshäuser

Frischemarkt / Haltestellen des ÖPNV / innerhalb des ÖPNV / Bahnhofsvorplatz

Eine Mund- Nasenbedeckung ist auch hier unerlässlich und damit verpflichtend zu tragen.

Diese Informationen und Regelungen gelten ergänzend zu der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

Pressemitteilungen bzgl. Kitas und Schulen veröffentlicht das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unter https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html 

Hinweise zum Infektionsschutz finden Sie unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln 

Die vom Land Brandenburg veröffentlichten Zahlen können auch über diesen Link eingesehen werden: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

Ich befinde mich im stetigen Austausch mit meinen Amtskolleginnen und –kollegen sowie mit den zuständigen übergeordneten Behörden, um die jeweils aktuelle Situation zu analysieren und möglicherweise notwendige Anpassungen bzw. Veränderungen kurzfristig vornehmen zu können. Meinen Appell richte ich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen sowie der dazugehörigen 14 Ortsteile: die getroffenen Entscheidungen wurden unter Abwägung derzeit bekannter Risiken mit größter Sorgfalt zum Wohl jedes Einzelnen getroffen. Ich bitte daher um Verständnis, Geduld und Disziplin beim Einhalten der jeweils geltenden Verordnungen und Maßnahmen.

Bleiben Sie gesund!

Mit den besten Wünschen verbleibend,

Manuel Meger

Bürgermeister der Stadt Nauen

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