Informationen der Stadt Nauen mit Wirkung ab 1. Oktober 2020

08. Oktober 2020 : Informationen der Stadt Nauen mit Wirkung vom 1. Oktober 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen,

es besteht Einvernehmen, dass angesichts der aktuellen Infektionszahlen weitere größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen und das Abstandsgebot, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen aufrechtzuerhalten sind. Die Stadt Nauen beschließt daher bis voraussichtlich

einschließlich Samstag, 31. Oktober 2020 folgende Maßnahmen

1. Verwaltungsbetrieb

Die Stadtverwaltung ist weiterhin für alle Anliegen der Bürger/-innen da: Lediglich der direkte Kontakt zwischen Bürger/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/-innen bleibt nach Möglichkeit eingeschränkt. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung durch persönlichen Kontakt zu vermindern.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich möglichst auf telefonische Kontakte, E-Mail- oder Briefkontakte zu beschränken. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere auch für den Kontakt mit dem Bürgerbüro, mit dem Sitz „Rathausplatz 2“ (Eingang Brandenburger Straße). Diese Räumlichkeiten können nur mit Termin und einzeln nach Aufforderung betreten werden. Für den ausnahmsweise erforderlichen Besuch der Fachabteilungen bzw. des Standesamtes sind die Eingänge am Hauptgebäude zu nutzen. Beim Besuch der Verwaltungsgebäude ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.

Terminvereinbarungen können unter den auf der Homepage der Stadt Nauen angegebenen Telefonnummern und E-Mailadressen der Mitarbeiter/-innen vereinbart werden.

Des Weiteren können Sie uns unter 03321/408-0 (Zentrale), 03321/408-285 (Bürgerbüro) sowie info@nauen.de erreichen. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Zur Sicherstellung von Informationen der Bevölkerung und für Hilfeersuchen ist eine Hotline unter 03321/408-234 oder 03321/408-235 geschaltet.

2. Eheschließungen

Eheschließungen können im Rathaus Nauen, im Schloss Ribbeck sowie in Groß Behnitz auf dem Landgut Stober durchgeführt werden. Die jeweilige Gästezahl ist den individuellen Räumlichkeiten angepasst worden. So sind an den verschiedenen Standorten folgende maximale Personenzahlen zulässig:

Landgut Stober (Groß Behnitz):        08 Personen

Rathauses Nauen                             10 Personen

Schloss Ribbeck                               20 Personen

Für detaillierte Absprachen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Standesamtes unter der Tel. 03321/408-220 zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Anfragen auch per Email entgegen. Dazu verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: standesamt@nauen.de.

3. Veranstaltungen / Vereinsarbeit / Nutzung städtischer Räumlichkeiten

Das Stadtbad, die Sauna und das Café sind geschlossen.

Sportplätze und Turnhallen können unter der Voraussetzung, dass die Nutzer einen Hygienebeauftragten benennen sowie ein entsprechendes Hygienekonzept einreichen, die Vorgaben zur Umgangsverordnung und zu den Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, genutzt werden. Die max. Nutzeranzahl ist nach SARS-CoV-2-Umgangsverordnung für das Training auf max. 30 Personen beschränkt. Auf Grund der geringen Größe wird die max. zulässige Anzahl von Personen für die Gymnastikhalle Goethe-Gymnasium auf 25 und in der Turnhalle Grundschule am Lindenplatz auf 19 festgelegt. Das benutzen der Duschen ist grundsätzlich untersagt.

Die Durchführung von privaten Feiern im Eigentum der Stadt Nauen befindlicher Gebäude ist wieder freigegeben. Voraussetzung dafür ist das Einreichen eines entsprechenden Hygienekonzeptes, sowie die Einhaltung der Vorgaben zur aktuellen Umgangsverordnung und zu den Abstands- und Hygieneregeln.

In der Bibliothek wird zum Schutz der Mitarbeiter/-innen um das Tragen eines Mundschutzes gebeten. Vor Ort gelten besondere Einlassregelungen.

Für alle Nutzer (Anbieter wie Besucher) gelten ergänzend zur Hausordnung folgende allgemeine Regeln:

  • der Eintritt mit Krankheitssymptomen, insbesondere Erkältungskrankheiten ist verboten
  • die allgemeinen Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten

a) Nies- und Hustetikette

b) Händehygiene

c) Abstandsregel von mind. 1.50 m in Gebäuden und auch im Freien

Hygienekonzepte sind an folgende Fachbereiche einzureichen:

Fachbereich Bildung/Soziales                   Sportplätze, Turnhallen, FGZ

Fachbereich Ordnung/Sicherheit               Feuerwehrgerätehaus

Fachbereich Service/Dienstleistung           Richart-Hof, Freilichtbühne

DLG                                                            Dorfgemeinschaftshäuser

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Wir behalten uns vor, eine stichprobenartige Kontrolle durch das Ordnungsamt durchführen zu lassen.

Diese Festlegungen basieren auf den aktuell verfügbaren Informationen zum Infektionsgeschehen. Möglicherweise erforderliche Anpassungen bzw. Veränderungen können kurzfristig erfolgen.

Bleiben Sie gesund!

Mit den besten Wünschen verbleibend,

gez. Manuel Meger
Bürgermeister der Stadt Nauen

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.