Informationen der Stadt Nauen mit Wirkung ab 01. Juli 2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen,
aufgrund des Corona-Virus wird bekannt gegeben, dass zusätzlich zur jeweils aktuell gültigen Umgangsverordnung rein vorsorglich folgende Maßnahmen in der Stadt Nauen
bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, den 09. August 2020 gelten.
1. Verwaltungsbetrieb
Die Stadtverwaltung ist weiterhin für alle Anliegen der Bürger/-innen da: Lediglich der direkte Kontakt zwischen Bürger/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/-innen bleibt nach Möglichkeit eingeschränkt. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung durch persönlichen Kontakt zu vermindern.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich möglichst auf telefonische Kontakte, E-Mail- oder Briefkontakte zu beschränken. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere auch für den Kontakt mit dem Bürgerbüro, mit dem Sitz „Rathausplatz 2“ (Eingang Brandenburger Straße). Diese Räumlichkeiten können nur mit Termin und einzeln nach Aufforderung betreten werden. Für den ausnahmsweise erforderlichen Besuch der Fachabteilungen bzw. des Standesamtes sind die Eingänge am Hauptgebäude zu nutzen. Beim Besuch der Verwaltungsgebäude wird zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um das Tragen eines Mundschutzes gebeten.
Für die Vereinbarung der Termine können alle auf der Homepage der Stadt Nauen veröffentlichten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/-innen genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Telefonnummern 03321/408-0 (Zentrale) und 03321/408-285 (Bürgerbüro) sowie als zentrale E-Mail-Adresse info@nauen.de zur Verfügung. Für die Durchführung der Termine gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Für die Sicherstellung der Information der Bevölkerung und die Entgegennahme von Hilfeersuchen ist eine Hotline unter 03321/408-234 oder 03321/408-235 geschaltet.
2. Eheschließungen
Eheschließungen können im Rathaus Nauen, im Schloss Ribbeck sowie in Groß Behnitz auf dem Landgut Stober durchgeführt werden. Die jeweilige Gästezahl ist den individuellen Räumlichkeiten angepasst worden. So sind an den verschiedenen Standorten folgende maximale Personenzahlen zulässig:
Landgut Stober (Groß Behnitz): 08 Personen
Rathauses Nauen 10 Personen
Schloss Ribbeck 20 Personen
Für detaillierte Absprachen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Standesamtes unter der Tel. 03321 / 408-220 zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Anfragen auch per Email entgegen. Dazu verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: standesamt@nauen.de.
3. Veranstaltungen / Vereinsarbeit / Nutzung städtischer Räumlichkeiten
Sämtliche Veranstaltungen der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen entfallen bis auf Weiteres.
- Jugendclub im Familien- und Generationenzentrum
- Veranstaltungssaal im Familien- und Generationszentrum
- Richart-Hof
Die Mitarbeiter/-innen dieser Einrichtungen sind von dieser Verfügung nicht erfasst:
Das Stadtbad sowie der Imbiss sind seit Samstag, den 06.06.2020 geöffnet, Sauna und Café bleiben geschlossen.
Im Familien- und Generationszentrum sind folgende Räume eingeschränkt nutzbar:
- Bibliothek
- Garten
- Kleinkindraum
Die Verantwortlichen der Bildungs- und Freizeitangebote (Kursleiter, Mieter und sonstige Raumnutzer) haben demnach sicher zu stellen, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten, die Höchstgrenzen der Besucherzahlen pro Raum nicht überschritten und die Kontaktdaten festgehalten werden. Sport darf in Innenräumen nur kontaktfrei betrieben werden. Ein entsprechendes Schutzkonzept ist der Hausleitung vorzulegen.
Vor Ort gelten besondere Einlassregelungen. Auch beim Betreten der Bibliothek wird zum Schutz der Mitarbeiterinnen um das Tragen eines Mundschutzes gebeten.
Für alle Nutzer (Anbieter wie Besucher) gelten ergänzend zur Hausordnung folgende allgemeine Regeln:
- der Eintritt mit Krankheitssymptomen, insbesondere Erkältungskrankheiten ist verboten
- die allgemeinen Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten
a) Nies- und Hustetikette
b) Händehygiene
c) Abstandsregel von mind. 1.50 m in Gebäuden und auch im Freien
Sportplätze können wieder genutzt werden unter der Voraussetzung, dass die Nutzer einen Hygienebeauftragten benennen sowie ein entsprechendes Hygienekonzept einreichen, die Vorgaben zur Umgangsverordnung und zu den Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Entsprechende Nachweise sind wöchentlich bei der Stadt einzureichen.
Turnhallen sind wieder nutzbar, unter der Voraussetzung, dass die Nutzer einen Hygienebeauftragten benennen sowie ein entsprechendes Hygienekonzept einreichen, die Vorgaben zur Umgangsverordnung und zu den Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. In den Turnhallen darf der Sport weiterhin nur kontaktlos erfolgen. Entsprechende Nachweise sind wöchentlich bei der Stadt einzureichen.
Die Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen in den Gerätehäusern der Feuerwehr sowie generell im Eigentum der Stadt Nauen befindlicher Gebäude bleibt weiterhin grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für die Durchführung von Sitzungen der Gremien (z. B. Ausschüsse, Stadtverordnetenversammlungen, Ortsbeiratssitzungen). Unter Beachtung der entsprechenden Hinweise zur Durchführung der Gremiensitzungen können die Räume der Stadt entsprechend genutzt werden und sind im Rahmen der Sitzungen grundsätzlich auch für die interessierte Öffentlichkeit offen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Wir behalten uns vor, eine stichprobenartige Kontrolle durch das Ordnungsamt durchführen zu lassen.
Diese Festlegungen basieren auf den aktuell verfügbaren Informationen zum Infektionsgeschehen. Möglicherweise erforderliche Anpassungen bzw. Veränderungen können kurzfristig erfolgen.
Bleiben Sie gesund!
Mit den besten Wünschen verbleibend,
In Vertretung
Daniela Zießnitz
Erste Beigeordnete